Anfrage zum Immissionsgutachten KiTa-Standort Berghotel

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Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

in den Anlagen zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 4. März 2024 wurde in einer Mitteilung der Stadt verwaltungsseitig (Techn. Beigeordneter Mohme) festgehalten, dass es ein Immissionsgutachten im Zusammenhang mit dem geplanten KiTa-Standort im ehemaligen Berghotel nicht geben wird.

„…dieses Gutachten gibt es nicht und wird es nicht geben. Der Beschluss ist nicht umsetzbar.
Der LWL hat den Außenbereich des Kindergartens im Rahmen des  Baugenehmigungsverfahrens geprüft und nicht bemängelt“.

Hintergrund der Ausführungen war eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand des von der WP am
11. März 2023 über den Jugendhilfeausschuss vom 15. Mai 2023 beantragten Immissionsgutachtens im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau einer KiTa im Ärztehaus des ehemaligen Berghotels.

Die Kindertagesstätte mit ihrem Freigelände grenzt unmittelbar an den Kreuzungsbereich B482 /Portastraße bzw. Kirchsiek. Beide Hauptverkehrsstraßen weisen eine Verkehrsmenge laut Lärmaktionsplan zusammen von 40.000 KFZ/24 h auf. Da Lärm, Feinstaub und Stickoxide insbesondere bei Kindern, die sich täglich für mehrere Stunden im Freigelände einer Kindertagesstätte aufhalten, zu Gesundheitsschäden führen können, haben mehre Fraktionen den geplanten Kita- Standort als problematisch eingestuft und mit knapper Mehrheit die Verwaltung beauftragt, ein Immissionsgutachten (Lärm, Feinstaub und Stickoxide) für das geplante Außengelände des Kindergartens in Auftrag zu geben.

Wurde in der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 28.08.2023 noch festgehalten, dass die Verwaltung eine Angebotsabfrage zur Erstellung eines entsprechenden Gutachtens erstellt hat, allerdings noch keine Angebote vorliegen, wird jetzt verwaltungsseitig eine unerwartete Kehrtwende eingeschlagen. Das Betriebserlaubnisverfahren wurde nach Auskunft des Beigeordneten der Stadt im Zusammenwirken von Träger, Fachämtern und Einrichtungsaufsicht durchgeführt und auch der LWL hat den Außenbereich des Kindergartens im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und nicht bemängelt, so dass kein Gutachten mehr notwendig sei.

Die WP hat mit Verwunderung die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis genommen und eine schriftliche Anfrage an das LWL-Landesjugendamt gerichtet. Im Kern der Anfrage ging es um die Fragen, inwieweit das LWL-Landesjugendamt abschließend geprüft hat, ob die messbaren Lärm- und Abgasimmissionen im Bereich des geplanten Freigeländes der Freien Evangelischen Kita Porta „Am Jakobsberg“ auf Dauer im zulässigen Bereich liegen und ob angeraten wurde, u.a. ein Lärmschutzgutachten durchführen zulassen?

Dazu wurde der WP am 16.05.2024 vom Landesjugendamt schriftlich mitgeteilt, dass diese Prüfung
ausschließlich Angelegenheit des künftigen Trägers der Kita und der Stadt sei und das seitens des Amtes darauf hingewiesen wurde, „möglichst Lärmschutzmaßnahmen in den Blick zu nehmen“ und „auch in Hinblick auf Lärm ggf. Messungen durchzuführen zu lassen“. Ansonsten prüft das Landesjugendamt vor Inbetriebnahme einer KiTa ausschließlich deren Rahmenbedingungen zu den Parametern, wie sie im SGB VII definiert sind.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen des Landesjugendamtes bittet die WP um die Beantwortung
folgender Fragen:

• Warum wurde der Hinweis des LWL-Landesjugendamtes möglichst Lärmschutzmaßnahmen in
den Blick zu nehmen, verwaltungsseitig nicht kommuniziert?

• Warum sieht sich die Stadt nicht in der Pflicht, dass bei begründeten Verdachtsfällen von Gesundheitsrisiken vorrangig das Kindeswohl in den Blick zu nehmen ist?

• Sollten angesichts der Verkehrsbelastungen und der Hinweise des Landesjugendamtes nicht
höchste Anforderungen an den Lärmschutz gelten und wenigstens im Rahmen der Lärmvorsorge entsprechende Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden?

Wir bitten um zeitnahe Beantwortung der Fragen.

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