Ratsfraktion der Wählergemeinschaft Porta Anfragen,APU (Ausschuss für Planung und Umweltschutz),Hausberge,JHA (Jugendhilfeausschuss),Kita Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen – Freie Evangelische Kita Porta „Am Jakobsberg“

Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen – Freie Evangelische Kita Porta „Am Jakobsberg“

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Sommer 2024 nimmt die neuerrichtete 2-zügige Freie Evangelische Kita Porta „Am Jakobsberg“
im ehemaligen Ärztehaus des Berg-Hotels in Porta Westfalica ihren Betrieb auf. Die Kindertagesstätte
grenzt mit ihrem Freigelände unmittelbar an den Kreuzungsbereich B482 /Portastraße bzw. Kirchsiek.
Beide Hauptverkehrsstraßen weisen eine Verkehrsmenge laut Lärmaktonsplan zusammen von 40.000
KFZ/24 h auf. Im Rahmen des Entwurfes zur Lärmaktonsplanung (4. Stufe) wird dieser Verkehrsbereich als Grenzwertig eingestuft. Weiter kommt es bei Sperrungen der A2 zu Stop-and-go-Verkehr vor dem geplanten Freigelände, wobei sich der Schwerlastverkehr als besonders problematsch herausgestellt hat.

Vor diesem Hintergrund und da Lärm, Feinstaub und Stickoxide insbesondere bei Kindern, die sich täglich mehrere Stunden im Freigelände einer Kindertagesstätte aufhalten, zu Gesundheitsschäden führen können, haben mehrere Fraktionen im Rat der Stadt Porta Westfalica den geplanten KiTa- Standort als problematisch eingestuft und ein Immissionsgutachten (Lärm, Feinstaub und Stckoxide) vor allem für das geplante Außengelände eingefordert.

Verwaltungsseitig wurden die Anträge der Fraktionen unter Verweis auf Genehmigung des LWL-Landesjungendamtes abgelehnt. Das Betriebserlaubnisverfahren wurde nach Auskunft des Beigeordneten der Stadt Porta im Zusammenwirken von Träger, Fachämtern und Einrichtungsaufsicht durchgeführt. Die Lage des Außengeländes wurde vom LWL-Landesjugendamt als nicht kritisch beurteilt, so die Stadtverwaltung. Auch wurde eine Betriebserlaubnis durch das LWL-Landesjugendamt erteilt.

Unsere Fragen:
• Hat das LWL-Landesjugendamt Westfalen abschließend geklärt, ob die vor Ort messbaren
Lärm- und Abgasemissionen auf Dauer im zulässigen Bereich liegen?
• Wurde dazu angeraten, ein entsprechendes Lärmschutzgutachten durchzuführen?
• Wurden mögliche Belastungen durch Feinstaub seitens des LWL-Landesjugendamtes geprüft?
• Warum ist kein Schallschutz auf der Grundlage von durchschnitlichen Dezibel-Pegeln für das
Freigelände vorgesehen?
• Wer ist für die Anordnung entsprechender Gutachten zum Schutz der Kinder zuständig?

Zielführend sollte sein, die Rahmenbedingungen zum Schutze von Kindern in Tageseinrichtungen sicherzustellen. Gerade der besondere Standort der neu errichteten KiTa benötigt nach unserer Auffassung einen erweiterten Blick durch das LWL- Landesjugendamt.

Wir bitten daher zeitnah um Beantwortung der oben aufgeführten Fragen.

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