Antwort des LWL-Landesjugendamtes vom 16.05.2024 auf unsere Anfrage vom 07.05.2024

….. Als Landesjugendamt prüfen wir vor der Inbetriebnahme einer Kita deren
Rahmenbedingungen zu den Parametern, wie sie im SGB VIII definiert sind, insbesondere im §45.

Dazu gehören vor allem die Gruppenstruktur, die räumlichen Bedingungen (zu denen neben Räumen auch das Außengelände zählt), die personellen Voraussetzungen und die konzeptionellen Ausführungen (Inklusionspädagogische Konzeption + Konzept zum Schutz vor Gewalt).

Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Landesgesetztes Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu beachten und die dazugehörigen Ausführungen und Bestimmungen, wie
z.B. die „Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen“. Diese habe ich hier angehängt. Außerdem finden Sie im Anhang unsere Arbeitshilfe
„Wesentliche Pflichten der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder – Hinweise zur Betriebserlaubnis“.

Beide Papiere und weitere Unterlagen finden Sie auch auf unserer Homepage unter:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/betriebserlaubnis/fuer-kitas/
Alle anderen Vorrausetzungen wie Bauordnung, Brandschutz etc. liegen außerhalb unserer Zuständigkeit.

Auf diese weiteren Zuständigkeiten weisen wir hin bzw. so ist es auch dem
angehängten Papier („Wesentliche Pflichten…“) zu entnehmen: „Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bauaufsicht/Brandschutz, zum Unfall- und Infektionsschutz, zur
Arbeitszeitverordnung sowie sonstige außerhalb des SGB VIII liegende Vorschriften für den Betrieb einer Einrichtung sind einzuhalten. Insbesondere hat der Träger in eigener Verantwortung die nach Bauordnungsrecht erforderliche Baugenehmigung einzuholen.“

Im April 2023 erfolgte seitens des LWL-LJA der Hinweis, dass es in NRW viele
Kommunen gibt, in denen sich Kitas in ähnlichen Positionen zu ähnlichen Straßen 0befinden. Außerdem wiesen wir darauf hin, möglichst Lärmschutzmaßnahmen in den Blick zu nehmen, die dafür sicher nicht unschädlichen Bäume auf dem Grundstück möglichst zu erhalten und auch in Hinblick auf Lärm ggf. Messungen durchführen zu lassen – aber mit solchen Hinweisen bewegen wir uns auch schon im Randbereich unseres Feldes bzw. darüber hinaus.

Die Gegenstände Ihrer Fragen sind summarisch also Angelegenheiten des künftigen Trägers der Kita und der Kommune auf örtlicher Ebene.

Trotzdem hoffe ich, dass meine obenstehenden Ausführungen Ihnen einen Überblick über einen Teil unserer Aufgaben verschaffen.

 

Eine Antwort hinterlassen...

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Beiträge