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Förderfähigkeit des Krankenhauses Lübbecke: Unsere Fragen und die Antworten der MKK im Wortlaut

Wie umfassend wurde die Förderfähigkeit einer Weiterentwicklung des Krankenhausstandorts Lübbecke tatsächlich geprüft? Diese Frage spielt in der Diskussion um den geplanten Klinikneubau im Lübbecker Land seit Langem eine zentrale Rolle.

Im Rahmen der Informationsveranstaltung der Mühlenkreiskliniken im Rat der Stadt Porta Westfalica konnten aus Zeitgründen nicht alle Fragen behandelt werden. Landrat Ali Doğan hatte angeboten, noch offene Fragen schriftlich einzureichen.

Von diesem Angebot habe ich Gebrauch gemacht und am 15. Juli 2026 vier Fragen zur Förderfähigkeit der von Nickl & Partner untersuchten strukturverändernden Weiterentwicklung des Standorts Lübbecke gestellt.

Die Mühlenkreiskliniken haben diese Fragen durch ihren Pressesprecher Christian Busse schriftlich beantwortet.

Aus Gründen der Transparenz veröffentlichen wir nachfolgend die Fragen und die Antworten der Mühlenkreiskliniken vollständig und im Wortlaut.

Eine inhaltliche Bewertung der Antworten erfolgt in einem gesonderten Beitrag.


Frage 1: Wurde die Weiterentwicklung des Standorts Lübbecke vollständig auf Förderfähigkeit geprüft?

Frage:

Wurde die im Gutachten von Nickl & Partner beschriebene strukturverändernde Weiterentwicklung des Standorts Lübbecke jemals vollständig auf ihre Förderfähigkeit geprüft?

Antwort der Mühlenkreiskliniken:

Eine förmliche und abschließende Förderfähigkeitsprüfung der gesamten von Nickl & Partner beschriebenen Variante hat nicht stattgefunden. Eine solche abschließende Prüfung erfolgt regelmäßig erst auf Grundlage eines konkreten, vom Krankenhausträger zur Förderung eingereichten Vorhabens mit einem abgestimmten medizinischen Konzept, einem Raum- und Funktionsprogramm sowie einer hinreichend ausgearbeiteten Kostenplanung.

Die Untersuchung von Nickl & Partner war dagegen zunächst eine bauliche Bestandsbewertung und Zielplanung. Sie sollte insbesondere klären, ob und mit welchem Aufwand das bestehende Krankenhausgebäude technisch, funktional und strukturell weiterentwickelt werden könnte.

Dabei wurde festgestellt, dass eine Sanierung des somatischen Gebäudes grundsätzlich möglich wäre, hierfür jedoch eine weitgehende Entkernung und eine langjährige Umsetzung in zahlreichen Bauabschnitten erforderlich wäre. Für das Medizinische Zentrum für Seelische Gesundheit kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass sich die Anforderungen einer modernen Psychiatrie in den bestehenden Gebäudestrukturen nicht abbilden lassen und hierfür ein neuer Gebäudezuschnitt beziehungsweise ein Neubau erforderlich wäre.

Die Aussage zur fehlenden Förderfähigkeit beruhte deshalb nicht auf einem abschließenden Förderbescheid für die Nickl-&-Partner-Variante, sondern auf den Gesprächen mit den zuständigen Stellen und der für das Gesamtvorhaben maßgeblichen Förderkulisse. Danach wurde eine Förderung der bloßen baulichen Sanierung und Bestandserhaltung nicht in Aussicht gestellt. Förderfähig sind insbesondere strukturverändernde Maßnahmen, die den Zielsetzungen der Krankenhausplanung des Landes entsprechen. Gerade hier hat das Ministerium Vorbehalte formuliert. Ob einzelne Neubauteile einer umfassenderen Bestandslösung theoretisch förderfähig gewesen wären, hätte nur anhand eines konkret ausgearbeiteten und eingereichten Fördervorhabens abschließend beurteilt werden können.


Frage 2: Gibt es eine schriftliche Stellungnahme oder Bewertung des Landes?

Frage:

Liegt hierzu eine schriftliche Stellungnahme oder Bewertung des Landes Nordrhein-Westfalen beziehungsweise der Bezirksregierung vor?

Antwort der Mühlenkreiskliniken:

Eine eigenständige, abschließende schriftliche Förderentscheidung des Landes oder der Bezirksregierung speziell zur vollständigen Nickl-&-Partner-Variante liegt nicht vor. Hintergrund ist, dass diese Variante nicht als konkretes Fördervorhaben bis zur Antragsreife weiterentwickelt und eingereicht wurde. Dies hätte zusätzliche, siebenstellige Beträge für Planungskosten verursacht.

Die Förderfrage war gleichwohl Gegenstand von Gesprächen mit den zuständigen Förderstellen. Bereits bei der Vorstellung des Zwischenberichts von Nickl & Partner im September 2023 wurde öffentlich darauf hingewiesen, dass neben den detaillierten Kosten insbesondere die Förderfähigkeit für die weitere Entscheidung maßgeblich sei und hierzu weitere Gespräche mit den Fördermittelgebern geführt würden.

Aus diesen Abstimmungen ergab sich, dass für eine umfassende Sanierung des vorhandenen Gebäudebestands keine Förderung in Aussicht gestellt wurde. Die derzeitige Planung eines neuen Klinikums im Lübbecker Land entspricht dagegen der vom Land verfolgten Konzentration von Krankenhausstandorten und Leistungen. Für die beiden aktuellen Bauprojekte hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Einzelförderung von insgesamt 178 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Der entsprechende formale Förderantrag wurde am 28. Februar 2026 eingereicht.

Die Aussage, die Nickl-&-Partner-Variante sei „nicht förderfähig“, ist deshalb präziser so zu verstehen: Für die überwiegend aus Sanierungsmaßnahmen bestehende Gesamtvariante bestand nach den Abstimmungen mit den Förderstellen keine realistische Förderperspektive; zumal das Ministerium die Erreichbarkeit des Standortes Lübbecke kritisch gestellt hat. Eine förmliche Ablehnung eines konkreten Förderantrags zu dieser Variante gibt es hingegen nicht, da ein solcher Antrag nicht gestellt wurde.


Frage 3: Wurde eine Fördervoranfrage oder ein Förderantrag gestellt?

Frage:

Wurde jemals eine Fördervoranfrage oder ein Förderantrag für diese konkrete Variante gestellt? Falls nein: Warum wurde darauf verzichtet?

Antwort der Mühlenkreiskliniken:

Ein formaler Förderantrag für die konkrete Nickl-&-Partner-Variante wurde nicht gestellt.

Auf eine Weiterentwicklung dieser Variante zu einem vollständigen Förderantrag wurde verzichtet, weil die bauliche Untersuchung erhebliche Nachteile und Risiken aufgezeigt hat und die Variante auch unabhängig von der Förderfrage nicht als vorzugswürdig bewertet wurde.

Hierzu gehören insbesondere:

  • die notwendige weitgehende Entkernung des bestehenden Gebäudes,
  • die für moderne Krankenhaus- und Gebäudetechnik unzureichenden Geschosshöhen,
  • die ungünstigen Grundrisse und langen Wege,
  • erhebliche Defizite beim Brandschutz sowie bei Elektro-, Sanitär- und Versorgungsanlagen,
  • eine voraussichtlich zehn- bis fünfzehnjährige Bau- und Sanierungsphase im laufenden Krankenhausbetrieb,
  • die zeitweise Verlagerung von Stationen und Betten sowie möglicherweise erforderliche Ersatz- und Interimsgebäude,
  • erhebliche Risiken für den laufenden Krankenhausbetrieb und die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts,
  • und die Tatsache, dass insbesondere für die Psychiatrie ohnehin wesentliche Neubauanteile erforderlich gewesen wären.

Die Mühlenkreiskliniken beziffern das auf vergleichbare Kapazitäten hochgerechnete Gesamtbudget der Bestandsvariante einschließlich Baupreisindex und eines Risikopuffers für das Bauen im Bestand mit rund 356 Millionen Euro. Möglicherweise notwendige Ersatzgebäude für die Bauzeit sind darin noch nicht berücksichtigt.

Damit hätte die Variante trotz der langfristigen Einschränkungen und der verbleibenden strukturellen Nachteile eine Größenordnung erreicht, die mit der Neubauplanung vergleichbar ist. Gleichzeitig wäre die angekündigte Förderung des Landes nicht gesichert gewesen beziehungsweise hätte sich allenfalls auf einzelne strukturverändernde Neubaumaßnahmen beziehen können.

Die Entscheidung, diese Variante nicht weiter bis zur Antragsreife auszuarbeiten, beruhte daher auf einer Gesamtabwägung und nicht ausschließlich auf der Förderfrage.


Frage 4: Wurden Neubau und Bestandsweiterentwicklung nach identischen Kriterien verglichen?

Frage:

Wurden die Varianten Neubau und strukturverändernde Weiterentwicklung des Bestands nach identischen medizinischen, funktionalen und wirtschaftlichen Kriterien miteinander verglichen?

Antwort der Mühlenkreiskliniken:

Die Varianten wurden anhand derselben grundlegenden Entscheidungsfelder bewertet. Dazu gehörten insbesondere die medizinische Zielstruktur, die benötigten Kapazitäten, die funktionalen Abläufe, die bauliche Umsetzbarkeit, die Auswirkungen auf den laufenden Betrieb, die Investitionskosten, die zeitliche Realisierbarkeit, die Förderperspektive und die langfristige Wirtschaftlichkeit.

Allerdings handelte es sich nicht um zwei bis zur gleichen Planungstiefe ausgearbeitete Bauentwürfe. Der Neubau wurde nach der politischen Grundsatzentscheidung schrittweise bis zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung konkretisiert. Bei der Nickl-&-Partner-Untersuchung handelte es sich dagegen um eine Bestandsbewertung und eine bauliche Zielplanung. Deshalb sind die heute für den Neubau vorliegenden detaillierten Kostenberechnungen nicht unmittelbar mit der damaligen Grobkostenermittlung für die Bestandsvariante gleichzusetzen.

Um dennoch eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen, wurden die von Nickl & Partner untersuchten Kapazitäten auf die für das Klinikum Lübbecker Land vorgesehene Größenordnung hochgerechnet und mit einem Baupreisindex sowie einem erhöhten Risikopuffer für das Bauen im Bestand versehen. Nach dieser Berechnung ergab sich für die Bestandsvariante ein Gesamtbudget von rund 356 Millionen Euro, ohne mögliche Ersatzgebäude und weitere betriebliche Folgekosten.

Darüber hinaus wurde die medizinische Gesamtkonzeption im Jahr 2023 durch das Institute for Health Care Business unter Leitung von Professor Dr. Boris Augurzky erneut bewertet. Dieses Gutachten empfahl für das Lübbecker Land einen Neubau und bestätigte die Notwendigkeit einer Konzentration der bisherigen Krankenhausstrukturen.

Zusammenfassung der MKK

Die konkrete Nickl-&-Partner-Variante wurde nicht Gegenstand eines förmlichen Förderantrags und somit auch nicht abschließend durch einen Förderbescheid bewertet. Es wäre aber zu kurz gegriffen, daraus zu schließen, die Entscheidung gegen die Bestandsvariante beruhe lediglich auf einer ungeprüften Behauptung. Ausschlaggebend war vielmehr die Kombination aus fehlender Förderperspektive für die umfassenden Sanierungsanteile, erheblichen baulichen und betrieblichen Risiken, der sehr langen Bauzeit, verbleibenden strukturellen Einschränkungen und einem Investitionsvolumen, das sich bei vergleichbarer Kapazität in einer ähnlichen Größenordnung wie die Neubauplanung bewegt.

– Ende der Antwort der Mühlenkreiskliniken –


Warum wir die Antworten veröffentlichen

Bei der Frage nach der Zukunft unserer Krankenhausstandorte geht es um eine der größten und langfristig folgenreichsten Investitionsentscheidungen im Kreis Minden-Lübbecke.

Deshalb halten wir es für wichtig, dass die Argumente und Entscheidungsgrundlagen für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind.

Die vorstehenden Antworten werden deshalb zunächst bewusst ohne inhaltliche Kommentierung veröffentlicht.

In einem weiteren Beitrag werden wir uns mit den einzelnen Antworten beschäftigen und einordnen, welche Schlussfolgerungen sich daraus aus unserer Sicht ergeben.

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