Keine Bauerngut-Logistikhalle südlich der Bundesstraße 83

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WP bleibt bei der kategorischen Ablehnung des Hochregallagers in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze

Auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt gab es in Sachen geplantes Bauerngut-Logistikzentrum in Bückeburg eine erstaunliche Entwicklung. Während die Sitzungsvorlage der Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Logistikzentrums im Landschaftsschutzgebiet noch klar ablehnte, stimmte die Mehrheit des Ausschusses in einer abgeänderten Stellungnahme für das umstrittene Projekt.

Das hier ein Landschaftsschutzgebiet unwiederbringlich zerstört wird, spielte für die Mehrheit der Ausschussmitglieder anscheinend keine Rolle mehr. Die WP hatte bereits 2020 in einer eine Stellungnahme erhebliche Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung geäußert. Vor allem wegen des Ausmaßes und der Höhe der Gebäude, sind unmittelbare Auswirkungen auf die benachbarten Gemeindegebiete zu befürchten. Die WP forderte schon damals die Stadt Bückeburg auf, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsraumes im Planungsgebiet vor Beeinträchtigungen zu schützen bzw. die konkrete Ausgestaltung der Hochbauplanung zu überdenken und die zulässige Gebäudehöhen zu begrenzen. Die vorgelegten Planungen widersprechen zudem allen verkündeten politischen Zielen von Klima- und Landschaftsschutz. Erfreulicherweise teilte die Verwaltung der Stadt Porta Westfalica diese Auffassung und befürchtete ebenso eine massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Gebäudemasse, speziell der Ausblick von der Wülpker Egge, auf die Norddeutsche Tiefebene und die Bückeburger Niederung.

Umso unverständlicher ist es jetzt, dass die Mehrheit der Ausschussmitglieder der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung nicht folgte. Begründet wurde dies u.a. damit, dass die Mehrheit des Ausschusses in der Vergangenheit dem Grohe-Logistikzentrum in Lerbeck zugestimmt hätten. Hier dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden und der Bau eines Logistikzentrums in Bückeburg – wie jetzt geplant – abgelehnt werden. Nach Auffassung der WP kann allerdings die damalige falsche Entscheidung zur Genehmigung des Grohe-Logistikzentrums jetzt nicht zur Rechtfertigung eines Logistikzentrums in Bückeburg herangezogen werden. Die WP bleibt daher bei der kategorischen Ablehnung des jetzt geplanten Bauvorhabens im Landschaftsschutzgebiet in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze.

 

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