Ratsfraktion der Wählergemeinschaft Porta Anfragen,Bauausschuss Anfrage zu Mängeln beim Glasfaserausbau

Anfrage zu Mängeln beim Glasfaserausbau

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Die Verwaltung hat unsere Fragen in der Sitzung des Bauausschusses mündlich beantwortet.

Diese lassen sich in etwa so zusammenfassen: Die Stadt Porta Westfalica erlebt eine Vielzahl von Problemen im Zusammenhang mit dem Einbau von Glasfaserkabeln. Diese reichen von Schäden an Gehwegen, Straßen, Erdstromkabeln bis hin zu verschmutzten Straßen mit Öl. Die Verwaltung hat zwei Mitarbeiter sowie einen Mitarbeiter des Baubetriebshofs allein für die Überwachung der Bauarbeiten abgestellt. Trotz dieser Maßnahmen treten weiterhin Schwierigkeiten auf, darunter Sprachbarrieren und mangelnde Kommunikation mit den Arbeitern. Die Stadt hat bereits zu drastischen Maßnahmen gegriffen, wie das temporäre Untersagen von Arbeiten auf Baustellen.  Im Vorfeld seien zwar auch Bürgschaften der jeweiligen Bauunternehmen als eine Art Kaution hinterlegt worden – um etwaige Schäden auszugleichen. Doch das schrecke viele Kolonnen offenbar nicht davon ab, die Baustellen mangelhaft zu hinterlassen.

Hierzu verweisen wir auch auf die Berichterstattung im Mindener Tageblatt vom 07.02.2024

 

Bezugnehmend auf die Beschlussvorlage 244/2023 “Breitbandausbau in weiteren Ortsteilen”
für den Rat vom 27.11.2023, in der festgehalten wird, dass die Stadt grundsätzlich einem
Glasfaseranbieter keinen Ausbau untersagen kann, möchten wir auf ernsthafte Mängel und
Bedenken hinweisen, die aus Berichten von Bürgern und anderen Kommunen
hervorgegangen sind.

Gemäß der Beschlussvorlage wird betont, dass solange ein Unternehmen zertifiziert ist und
Mindeststandards einhält, keine Aufbruchsgenehmigungen verweigert werden können.
Bereits im Bauausschuss vom 26.10.2023 wurde nach der Asphaltierung von gepflasterten
Straßenaufbrüchen gefragt. Herr von Behren führte aus, „dass die Firmen derzeit
Schwierigkeiten haben, entsprechende Fachfirmen zu bekommen. Der Breitbandausbau wird
verwaltungsseitig durch 3 Mitarbeiter begleitet, die auf eine qualitativ ordentliche Ausführung
achten.“

In diesem Kontext interessiert uns, welche Vorkehrungen die Stadt Porta Westfalica
getroffen hat und noch treffen wird:

1. Welche spezifischen Maßnahmen oder Kontrollen existieren, um sicherzustellen, dass
durch den Breitbandausbau verursachte Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduziert
werden?
2. Wie sieht die “Begleitung” der ordentlichen Ausführung seitens der Verwaltung aus?
3. Wie werden Regressansprüche im Vorfeld abgesichert?

 

Berichte von Bürgern und anderen Kommunen weisen auf folgende konkrete Qualitätsmängel
hin:
• Leitungen werden zu hoch verlegt, ohne die vorgeschriebenen Regelungen von 0,60m
bzw. Mindertiefen von 0,45m zu beachten
• Erdraketen (ungesteuerte Bohrungen) mit Mindertiefen von 0,80m – 1,20m werden oft
nur 0,40-0,50m tief ausgeführt, was zu Unterhöhlungen führen kann. Einige Kommunen
erlauben keine ungesteuerten Bohrungen mehr
• Es gibt massive Anwohnerbeschwerden aufgrund schlechter Pflasterwiederherstellung
vor und auf Privatgrundstücken
• Der Wiedereinbau von nicht verdichtbarem Material (Kleiboden) ohne
Bodenaustausch wird bemängelt
• Pflasterunebenheiten sind zur Regel geworden
• Das angewandte Trenchingverfahren hat beispielsweise zu Beschädigungen von
Brückenkappen und dem Herausreißen von Unterverteilern und Zuleitungen geführt
• Einige Kommunen erleben bereits den vierten Winter mit unzureichend
verschlossenen Straßenaufbrüchen

 

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