Kaiserhof: Finalen Verfall endlich stoppen!

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Der durch einen Brand 2011 zerstörte Kaiserhof erweckt nicht den Eindruck, dass das Gebäude jemals wieder im alten Glanz erstrahlen wird. So stehen viele Bürgerinnen und Bürger zunehmend ratlos vor dem Areal und können den seit Jahren sichtbaren Verfall nicht mehr nachvollziehen. Ihre Stimmung schwankt zwischen Enttäuschung und Resignation. Viele befürchten sogar, dass der jetzige Eigentümer trotz gegenteiliger Beteuerungen nicht in der Lage sein wird, diesen Zustand überhaupt zu beenden.

Unsichere Zukunft nach Insolvenz

Nach der Insolvenz des Wohn- und Pflegeheimbetreibers Convivo Anfang letzten Jahres, der als Investor für das Gelände vorgesehen war, steht hinter dem Planvorhaben jetzt ein großes Fragezeichen. Das notdürftig gesicherte Baudenkmal mit seinem historischen Laubengang ist für viele zum Symbol des Stillstands geworden. Da hilft auch der jüngste Antrag einer Ratspartei nicht weiter, das Kaiserhof-Areal optisch aufzuwerten und den Kaiserhof gleich einem Potemkin’schen Dorfes optisch mit einer entsprechend bedruckten Plane zu verhüllen.

Stadtverwaltung und Denkmalschutz in der Kritik

Scheinbar stört es auch die Stadtverwaltung wenig, wie sich das historische Areal seit dreizehn Jahren den Bürgern und auch den auswärtigen Besuchern präsentiert. Wie sollen Bürgerinnen und Bürger sonst verstehen, warum vor dem Hintergrund des rechtswirksamen Denkmalschutzes in der Vergangenheit keine weitreichenden Auflagen gemacht wurden. Das ursprüngliche Schutzziel zielte nicht nur auf die Substanzerhaltung des ortsbildprägenden Kaiserhofs ab, sondern auch auf die Bewahrung des historischen Laubenganges. Diesen Gesamteindruck zu erhalten war gleichermaßen kulturelle Verpflichtung wie städtebauliches Anliegen. Allerdings ist man im Verlauf der Jahre immer mehr davon abgerückt.

Investoreninteressen über Denkmalschutz

Um der Eigentümerfamilie entgegenzukommen, gab man zuletzt sogar in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan den Investorenwünschen uneingeschränkt Vorrang. Die Planungen sehen vor, das Areal großflächig zu bebauen und nur noch einen Teil des Laubengangs als Zitat zu erhalten. Auch fast einhundert Parkplätze sollten geschaffen werden. Eine angemessene Ausbalancierung von Denkmalschutz und privatrechtlichen Planungen sieht anders aus.

Sorge vor Abriss und verlorenem Laubengang

Fest steht, so wie sich der Kaiserhof und das Areal rund um das Gebäude seit nunmehr dreizehn Jahren präsentieren, darf es nicht weitergehen. Nicht nur das Straßen- oder Ortsbild ist wegen der äußeren Beschaffenheit der baulichen Anlagen erheblich beeinträchtigt, sondern es bleibt die Sorge, dass aufgrund unzureichender Maßnahmen zur Gebäudeabdichtung vor Niederschlagswasser letztendlich der Abriss des ehemaligen Kaiserhofs droht. Der Laubengang ist nach jahrelangem Stillstand mittlerweile sowieso nicht mehr zu retten. Unkontrolliert eindringendes Regenwasser haben die hölzerne Konstruktion unwiderruflich beschädigt.

Forderung nach behördlichem Eingriff

Nach jahrelangem Hin und Her sollte die Kommune den Eigentümer im Rahmen baurechtlicher Eingriffsbefugnisse jetzt dazu verpflichten, das denkmalgeschützte Gebäude zumindest so zu sanieren, dass es nicht weiter verfällt. Hier gilt es das gesamte Spektrum bau- bzw. denkmalrechtlichen Eingriffsbefugnisse zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen, nachdem sich sämtliche Versuche, den bisherigen Zustand zu beenden als fruchtlos herausgestellt haben. Wenn der Schutz und die Pflege unterbleiben, gehen einige Kritiker sogar noch einen Schritt weiter und fragen, inwieweit letztendlich eine Enteignung als letztes in Frage kommende Mittel zulässig wäre, wenn eine Gefahr für den Bestand des Kaiserhofs und des Areals auf andere Weise nicht nachhaltig abgewehrt werden kann.

 

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