Neuplanung Jugendzentrum: Antrag der Wählergemeinschaft Porta

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Antrag für den Ausschuss Planung und Umweltschutz am 4. März 2024

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Fraktion der WP stellt nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:

Antrag:
• Im Zusammenhang mit der Neuplanung einer 4-zügigen Grundschule auf dem Gelände der ehemaligen Porta Schule beantragt die WP den Abriss des alten Dorfgemeinschaftshauses sowie des Jugendzentrums „JUGI 71“.
• Weiter soll verwaltungsseitig geprüft werden, inwieweit eine Verlegung des „JUGI 71“ nach Neu-Lerbeck in den Bereich des Quartierszentrums Georg-Rost-Str. optional möglich ist.

Begründung
Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 den Bau einer 4-zügigen Grund-schule auf dem Gelände der ehemaligen Porta-Schule einschließlich Erweiterung der Sporthalle als Schulgebäude für den Hauptstandort des Grundschulverbundes Neesen-Kleinenbremen beschlossen. Aktuell läuft verwaltungsseitig die Vergabe der Generalplanung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens beantragt die Wählergemeinschaft den Abriss des alten Dorfgemeinschaftshauses sowie des Jugendzentrums „JUGI 71“. Beide Gebäude befinden sich auf dem Planungsgelände.

Beide Gebäude entsprechen nicht mehr den aktuellen Bau- sowie Wohnstandards und müssen in den nächsten Jahren energetisch ertüchtigt werden. Hier gilt zeitnah zu prüfen, ob eine Modernisierung bzw. eine Sanierung beider Gebäude wirtschaftlich sinnvoll wäre bzw. welchem Nutzungszweck sie da-nach zugeführt werden sollen. Im Rahmen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte beachtet werden, dass das Raumkonzept des Jugendzentrums nicht mehr zeitgemäß ist. Ein Neubau des Jugendzentrums wäre daher die attraktivere Option. In Abstimmung mit der städtischen Jugendpflege wurde bereits im
Rahmen des „Städtebaulicher Fachbeitrags Bereich Georg-Rost-Straße“ angedacht, dass JUGI 71 nach Neu-Lerbeck in das Quartierszentrum zu verlegen, um die Lebensbedingungen junger Menschen in diesem Stadtteil zu verbessern.

Weiter ermöglicht ein Abriss beider Gebäude eine deutlich effizientere Ausnutzung des Grundstücks bzw. nach Abriss beider Gebäude können die Flächenbereiche zusätzlichen Nutzungen zugeführt wer-den (Hol- und Bring-Zonen, zusätzliche Parkflächen).

Darüber hinaus besteht eine besondere Herausforderung städtebaulich darin, die eher kleinteiligen alten Gebäude mit dem neu entstehenden modernen Baukörper in Einklang zu bringen. Beide Gebäude stören durch ihre Lage, Maßstäblichkeit und ihre Außenwirkung die unmittelbare Sichtbeziehung zum neu geplanten Schulgebäude. Hier gilt es eine neue Sensibilität für den Wert eines in sich gestalterisch geschlossenen Schulareals zu entwickeln.

Die bisherigen Nutzer des alten Dorfgemeinschafshauses, wie z.B. der „Schachclub Porta Westfalica 1950“ können in Absprache mit den Nutzern in der neu entstehenden Schule untergebracht werden Damit öffnet sich die Schule auch zum Quartier. In der Bauphase sind Übergangslösungen zu beachten. Der bestehende Mietvertrag muss entsprechend vertragsgemäß gekündigt werden.

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