Kategorie: APUK (Ausschuss für Planung und Umwelt- und Klimaschutz)

a. Beratung und Vorbereitung der Beschlüsse des Rates in folgenden Angelegen-
heiten:
• Satzungsbeschlüsse zu Bebauungsplänen, städtebaulichen Satzungen und
Gestaltungssatzungen
• Feststellungsbeschlüsse Flächennutzungsplan
• Lokale Agenda 21
• Denkmalangelegenheiten
• Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung
• Planungen und Konzepte für die Stadtentwicklung
• allgemeine Fragen und Konzepte der Stadtentwicklung, auch unter Berück-
sichtigung der demographischen Entwicklung
• Erweiterung der Infrastruktur, insbesondere Breitbrandausbau
• Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts
• Städtische Energieversorgung
• Städtische Energieberichte
• Städtische Energie- und CO2-Minderungsziele
• Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
• Verankerung des Klimaschutzes in Verwaltungsabläufe und politische Entscheidungen
• Sonstige Entscheidungen mit substanziellen Auswirkungen auf die städtische
Klimabilanz
b. Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten:
• Verfahrensbeschlüsse der Bauleitplanung mit Ausnahme der unter a. aufgeführten Beschlüsse
• Einvernehmen der Gemeinde gem. §§ 14 Abs. 2 und 36 BauGB
• Stellungnahmen zu Planfeststellungen, Planungen Dritter und Planungen auf-
grund besonderer gesetzlicher Grundlagen, insbesondere nach Bundesberg-
gesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Abgrabungsgesetz
• Kommunaler Umweltschutz
• Grundsatzentscheidungen zu Förderprogrammen des Bundes und der Länder
in Bezug auf Klimaschutzmaßnahmen
• Verwendung des vom Rat beschlossenen Budgets für regenerative Energien

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