Der Ausschussvorsitzende erläuterte, es existiere eine mehrseitige Erklärung seitens der Verwaltung, die dem Protokoll angefügt wurde
Wir stellen hier noch einmal die Antworten dar. In dieser mehrseitigen Erklärung geht man nicht explizit auf unsere Fragen ein, sondern verweist auf einen Vermerk von Frau Dr. Julia Blinkenstein vom Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke vom 06.12.2023.
Besonders erwähnenswert: Die Untere Naturschutzbehörde kommt zu folgender rechtlicher und fachlicher Beurteilung des Vorgangs: Maßnahmen dieser Art sollten zukünftig nicht ohne explizite Ankündigung und nicht ohne weitere Rücksprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden.
Das zeigt, dass hier offensichtlich Verbesserungsbedarf besteht, was die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Naturschutzbehörde betrifft.
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Anfrage zu Baumfällungen oberhalb der Stützmauer am Jakobsberg (01.03.2024)
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
im November 2023 wurden im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen zahlreiche Bäume im Bereich der Bundesstraße 482 oberhalb der Stützmauer am Jakobsberg gefällt. Die Baumfällungen wur-den im FFH-Gebiet „Wälder von Porta Westfalica“ und dem gesetzlich geschützten Biotop „Schlucht-, Blockhalden-, Hangschuttwälder“ (BT 3719-0051-2012) durchgeführt. Die umfangreichen Fällungen sind aufgrund von irreversiblem Pilzbefall mehrerer Bäume und einer Komplexerkrankung vieler Buchen erforderlich geworden, die vollständig oder teilweise auf die Straße zu fallen drohten. Das genaue Ausmaß der Fällarbeiten war nicht abschätzbar.
Nach den großangelegten Fällungen entlang der Stützmauer äußern jedoch viele Bürger Kritik am Umfang der Maßnahme und fragen sich, ob die stattfindende massive Abholzung ganzer Flächen in diesem Umfang notwendig waren bzw. ob solche großflächigen Holzeinschläge ohne ausreichende Prüfung der Verträglichkeit in einem FFH-Gebiet überhaupt zulässig waren? Auch befürchten sie, dass im Rahmen notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen weitere großflächige Fällarbeiten auch am Nordhang erforderlich sein könnten.
Da der Schutz und die Entwicklung unserer Wälder in Anbetracht des Klimawandels eine wachsende Bedeutung für unsere Stadt haben und da mögliche Konflikte um großflächige Baumfällungen durch eine verbesserte Transparenz entschärft werden können, bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Inwiefern war die Durchführung der Baumfällungen in diesem Umfang für die Verkehrssicherung im Bereich der Stützmauer notwendig?
2. Sind die Baumfällungen in diesem Umfang in Absprache mit der oberen Naturschutzbehörde des Kreises Minden-Lübbecke getroffen worden bzw. sind evtl. vorliegende Fachgutachten öffentlich einsehbar?
3. Sind zeitnah weiter Verkehrssicherungsmaßnahmen entlang der Stützmauer in Richtung Nordhang notwendig und in welchem Umfang müssen Baumfällungen durchgeführt werden?