Antrag für den Jugendhilfeausschuss – Sitzung am 21.09.2023

  • Die WP fordert die Stadt vor dem Hintergrund der Beschlusslage vom 19. Juni 2023 dazu auf,
    zeitnah auf Grundlage der aktuellen Bedarfssituation und der voraussehbaren Entwicklung
    die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte zu
    schaffen.
  • Weiter wird die Verwaltung beauftragt, den Markt potenzieller Betreiber zu erkunden und
    auf eine Beteiligung möglichst mehrerer Träger an einem Interessensbekundungsverfahren
    hinzuwirken. Dazu sollen im Vorfeld verwaltungsseitig Gespräche mit potenziellen Trägern
    geführt werden.
  • Über die aktuellen Förderrichtlinien des Landes NRW zum investiven Platzausbaus hinaus soll
    geprüft werden, inwieweit städtischerseits ein Baukostenzuschuss für die Restfinanzierung
    eines Kita-Neubaus gewährt werden kann. Alternativ od. ergänzend dazu können mögliche
    Zuschüsse für den späteren Betrieb der Kindertageseinrichtung in Form eines
    Betriebskostenzuschusses in Betracht kommen.
  • Eine zu erarbeitende freiwillige Zuschusslinie zur Investitionskostenförderung von
    Kindertageseinrichtungen bzw. mögliche Betriebskostenzuschüsse sind den politischen
    Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Durchführung eines
    Interessensbekundungsverfahrens sollte erst nach Beschlussfassung erfolgen.
  • Ergänzend dazu soll geprüft werden, inwieweit die Stadt ein geeignetes Grundstück für einen
    Neubau einer KiTa zur Verfügung stellen kann.

Begründung
Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedarfssituation und der voraussehbaren Entwicklung ist die
Bereitstellung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eine Herausforderung mit dringendem
Handlungsbedarf. So ist davon auszugehen, dass der Bedarf an einer wohnortnahen Betreuung vor
allem in den Ortsteilen Holzhausen und Hausberge weiter steigen wird. Auch und gerade vor dem
Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige hält die WP die
Neuerrichtung einer an der aktuellen Bedarfssituation angepassten weiteren Betreuungseinrichtung
für notwendig.

In der Versorgungssituation im KiTa-Bereich spielen freie Träger eine tragende Rolle beim Ausbau und
Erhalt bedarfsnotwendiger Plätze. Die Stadtverwaltung ist daher aufgefordert, schnellstmöglich mit
den freien Trägern über den Neubau einer mehrgruppigen Kita zu beraten. Ziel ist es herauszufinden,
ob und unter welchen Bedingungen KiTa-Träger bereit wären, den Betrieb einer mehrgruppigen KiTa
in enger Abstimmung mit der Stadt sicherzustellen.

Im Rahmen des KiTa-Gipfels wurde bereits mehr als deutlich, dass sich die meisten Träger vor dem
Hintergrund der baulichen Kostenentwicklungen und der bislang nicht angepassten Kindpauschalen
zum investiven Platzausbau nicht in der Lage sehen, weitere Betreuungsplätze zur Verfügung zu
stellen. Dabei wurde auch signalisiert, dass die freien Träger vom Grundsatz bereit seien, sich am
weiteren Ausbau zu beteiligen.

Nach Auffassung der WP gilt es daher zu prüfen, inwieweit städtischerseits freiwillige Zuschüsse zu
den Investitionskosten für die Errichtung einer Kindertagesstätte gewährt werden können. Hierzu
sollte im Rahmen der strategischen Planung ein Förderkonzept entworfen werden. Bestandteil eines
solchen Konzepts könnte u.a. die Förderung der Differenz zwischen den zuwendungsfähigen Kosten
nach den aktuellen Förderrichtlinien des Landes zum investiven Platzausbau in Höhe von 33.000 EUR
pro Platz (inklusive Ersteinrichtung und Herrichtung des Grundstücks) und den tatsächlichen
Baukosten der Maßnahme sein. Der Investitionszuschuss sollte sich an der von den Bewerbern
dargelegten Finanzierungslücke orientieren, sollte jedoch in der Höhe der Zuwendung gedeckelt sein
(kein Blankoscheck). Um Kosten zu sparen, sollten bauliche Lösungen wie z.B. in Modulbauweise
favorisiert werden. Die Zurverfügungstellung eines geeigneten Grundstücks sollte ebenfalls geprüft
werden.

Sollte der Zuschuss des Landes zum Neubau von Kindertageseinrichtungen von derzeit 33.000 EUR
pro Betreuungsplatz perspektivisch auf 45.000 EUR angehoben werden, – eine Entscheidung der
Landesregierung dazu steht aus – würden die Zuwendungsvoraussetzungen für eine freiwillige
Investitionskostenförderung entfallen bzw. müssten neu bewertet werden.
Alternativ bzw. ergänzend dazu kann im Rahmen eines möglichen Förderkonzepts auch die
prozentuale Übernahme eines Betriebskostenzuschusses zur Deckung der anfallenden Personal- und
Sachkosten durch die Stadt geprüft werden. Auch wäre zu klären, welche Eigenanteile freie Träger
beim Betrieb einer Kindertagesstätte im Rahmen eines Ermessensspielraums zukünftig zu leisten
haben. Mit Blick auf das Ermessen sollten alle Träger einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben.

Übergeordnetes Ziel
Übergeordnetes Ziel eines zu erstellenden Förderkonzeptes ist es, freie Träger oder sonstige Träger
bei Neubaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen finanziell zu entlasten und Anreize zu
schaffen, sich so aktiv wie bisher am Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen zu beteiligen. Der Betrieb
von Kindertageseinrichtungen muss auskömmlich sein. Nach Verständigung auf ein freiwilliges
Förderkonzept und einer entsprechenden Beschlusslage sind Mittel im Rahmen der Beratungsfolge
für den Haushalt einzustellen.

Auch sind im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens Referenzmerkmale bzw.
Qualitätsdimensionen zu benennen, die sich an den aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen und
einem umfassenden Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag ausrichten. Kriterien zur Vergabe
sind notwendig, sollten sich mehrere Träger im Rahmen eines Vergabeverfahrens beworben haben.
Dietmar Lehmann                                                                            Klaus-Dieter Vogt
Fraktionsvorsitzender                                                                     Sachkundiger Bürger

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