11.03.2023
Beschlussvorschlag:
Im Zusammenhang mit der Neuplanung einer 2-zügigen Kita im ehemaligen Ärztehaus des Porta Berghotels wird die Verwaltung beauftragt, ein Verkehrsgutachten für den Kreuzungsbereich Kirchsiek/ Hauptstraße in Auftrag zu geben, mit dem Ziel, Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses im Kreuzungsbereich zu erarbeiten.
Begründung
Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sind mögliche Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen im Kreuzungsbereich Kirchsiek/Hauptstraße durch Eltern, die ihre Kinder mit dem Pkw zur Kita bringen und auch wieder abholen, bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden. Vor allem vom Kirchsiek in östlicher Fahrrichtung nach links in die Hauptstraße abbiegende Fahrzeuge führen durch mögliche Rückstaus zu einer dauerhaft nicht zufriedenstellenden Situation in diesem Verkehrsbereich. Dies gilt umso mehr, da der Kirchsiek als täglich vielbefahrene Achse durch ein- und auspendelnden Berufs-, Liefer- und Alltagsverkehre zu bestimmten Tageszeiten stark belastet ist. Bei Stauereignissen auf der A 2 wird diese Belastung nochmal erhöht. Hier sind Lösungsvorschläge für die aufgezeigte Problemstellung zu erarbeiten bzw. ist ein Gesamtkonzept der Verkehrsführung gefordert, welches dem zunehmenden Verkehrsaufkommen gerecht wird. Dies gilt auch unter besonderer Berücksichtig der weiteren Planungen des Christlichen Schulvereins Minden.
Beratungsergebnisse/Abstimmungsergebnisse:
Die CDU merkt an, dass ein Lärmschutzgutachten vom Bauträger bzw. dem Landesjugendamt zu erstellen und bezahlen wäre, nicht von der Verwaltung. Die Grünen befürworten die Anträge und finden die Überprüfung des Verkehrsaufkommens zum Wohl der Kinder sinnvoll. Die WP bittet bei der Umsetzung von Maßnahmen (Lärmschutzwand im Kurvenbereich etc.) den Landesbetrieb Straßen.NRW mit einzubinden.
Die FDP stimmt den Anträgen nicht zu, da sie die Planungen verzögern. Die CDU teilt mit, es existieren auch anderweitige Ansätze zur Lärmreduzierung innerhalb des Gebäudes (z.B. Akustikpaneele) da die Kinder zumeist nur 20 % der Zeit im Freigelände verbringen.
Herr Mohme (Technischer Beigeordneter) erklärt, die entsprechenden Fachbehörden wurden im Bauantragsverfahren beteiligt. Ein Lärmschutzgutachten wurde nicht gefordert und kann beim derzeitigen Verfahrensstand nicht mehr dem Antragsteller auferlegt werden. Die Kosten bewegen sich voraussichtlich in fünfstelliger Höhe. Aus dem Genehmigungsverfahren heraus besteht keine Auflage für die Erstellung eines Gutachtens. Die Ergebnisse wären mit dem Landesjugendamt abzustimmen. Eine theoretisch mögliche Konsequenz wäre dann in Abhängigkeit der Ergebnisse die Errichtung einer städtischen Lärmschutzwand auf dem Privatgrundstück der FES, was zusätzliche Kosten verursachen würde
Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom Montag, den 05.06.2023
Beschluss: 3 Zustimmungen, 12 Gegenstimmen