Sanierung der Georg-Rost-Straße: Verantwortung der Stadt und Perspektiven für die Quartiersentwicklung

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Die in grüner Schriftfarbe gekennzeichneten Passagen stellen die offiziellen Antworten der Bürgermeisterin sowie den Diskussionsverlauf im Ausschuss dar.

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Sanierungssatzung für den Bereich Georg-Rost-Straße wurde am 16.12.2024 im Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschlossen. Die vorbereitenden Untersuchungen haben erhebliche städtebauliche und soziale Missstände dokumentiert. Vor diesem Hintergrund und der aktuellen Berichterstattung im Mindener Tageblatt vom 28.03.2025 und vom 17.04.2025 sowie im WDR vom 26.03.2025 bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Punkten:

1. Kurzfristige Wohnalternativen

    • Welche kurzfristigen Ausweichquartiere oder Notfallunterkünfte stehen den betroffenen Haushalten zur Verfügung, solange die Mängel beseitigt werden?
    • Gibt es bereits Vereinbarungen mit Wohnungsbaugesellschaften oder privaten Anbietern, um schnelle Lösungen anbieten zu können?                                                                                              

Die Bürgermeisterin antwortete, dass Sanierungen in der Regel im Bestand erfolgen und sie selbst bei einem Wasserschaden nicht sofort ausziehen würde. Notunterkünfte oder kurzfristige Ausweichquartiere seien daher nicht vorgesehen.
Wir widersprechen dem  mit dem Hinweis, dass ein normaler Mieter bei anhaltenden Mängeln in der Regel kündigt, die betroffenen Bewohner hier jedoch diese Möglichkeit nicht haben.

Herr Baberske (CDU) warf der Wählergemeinschaft vor, die Verwaltung als untätig darzustellen. Er betonte, dass erst jetzt eine Verwaltungstätigkeit zu verzeichnen sei. Zudem stellte er klar, dass die Stadt Porta Westfalica nicht Eigentümerin der Wohnungen sei – was wir nie behauptet haben – und deshalb nicht für die Sanierungen verantwortlich sei.

Die Bürgermeisterin zeigte sich überrascht, dass die WP nicht über die bestehende Vereinbarung mit der Gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft (GSW) informiert sei. Diese Vereinbarung sei vor kurzem erneuert worden.

2. Verantwortung der Stadt als Mieterin

    • Warum mietet die Stadt weiterhin Sozialwohnungen in diesem mangelhaften Zustand an?Die Bürgermeisterin erklärte, das die Stadt leerstehende Häuser angekauft habe, wofür Gelder im Haushalt bereitgestellt wurden. Dies  sei Beschlusslage und allgemein bekannt.
    • Welche weiteren Schritte unternimmt die Verwaltung, um ihrer Verantwortung gegenüber den dort lebenden Familien und Kindern gerecht zu werden?
    • Sollte der Eigentümer die Mängel nicht fristgerecht beheben, ist die Stadt bereit, die Mietverträge zu kündigen und den Betroffenen alternative Wohnmöglichkeiten bereitzustellen?

Eine weitere Antwort auf diese Fragen sah die Bürgermeisterin als entbehrlich an. 

Nach dem Vortrag der Bürgermeisterin haben wir ergänzt, dass unsere Anfrage offensichtlich falsch interpretiert werde. Die getroffenen Maßnahmen seien aus juristischer Sicht nachvollziehbar, böten aber keine spürbare Verbesserung für die unmittelbar Betroffenen vor Ort. Aus Verwaltungssicht scheine alles geordnet zu sein, jedoch berichteten Betroffene andere Erfahrungen.

Die Bürgermeisterin reagierte darauf teils ungehalten und verwehrte sich dagegen, dass die Verwaltung nicht die Menschen sieht. Immerhin  habe die Stadt einen Quartiersmanager, die AWO und weitere Maßnahmen installiert.

 

Wir bitten um eine detaillierte und zeitnahe Stellungnahme – mündlich im Ausschuss und zusätzlich schriftlich –, damit die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner Klarheit über die geplanten Maßnahmen und ihre Perspektiven erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dietmar Lehmann                                                                         Susanne Korff

(Fraktionsvorsitzender)                                                               (Sachkundige Bürgerin)

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