Update nach dem Bauausschuss vom 05.02.2026
Schulneubau Lerbeck: Was die Fachbehörden zum Hol- und Bringverkehr bemängeln
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Hauptstandorts des GSV Neesen-Kleinenbremen in Lerbeck liegen Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden vor. Darin werden insbesondere die geplanten Verkehrsabläufe im Umfeld von Landesstraße, Bushaltestelle und Bring-/Holstrukturen kritisch bewertet.
Im Bauausschuss vom 05.02.2026 wurde deutlich, dass die Hol- und Bringstruktur neu geordnet werden soll. Vorgesehen ist ein Kurzzeitparkplatz an der Straße „Zur Porta“ mit klarer Zu- und Abfahrt. Kinder gelangen von dort über einen separaten Fußweg direkt zur Schule, ohne im Verlauf mit dem fließenden Straßenverkehr in Berührung zu kommen. Die Abfahrt der Eltern erfolgt anschließend gegenläufig, sodass Konflikte und Rückstau im sensiblen Bereich reduziert werden sollen.
Kern unseres Antrags vom 15.07.2025: Entzerrte Ankunftssituation
Bereits in unserem Antrag vom 15.07.2025 haben wir eine Neuordnung der Ankunfts- und Abholsituation vorgeschlagen – mit zwei pragmatischen Ansätzen:
- Option A: Eltern-Halte-/Schleifenlösung (z. B. Rondell bzw. Schleife) auf dem Grundstück Zur Porta 75 – sofern das dortige Gebäude perspektivisch entfällt.
- Option B: Verlagerung des Elterntaxi-Verkehrs aus dem unmittelbaren Schulumfeld auf einen Elternparkplatz mit direkter, sicherer Fußwegeverbindung zur Schule.
Die aktuell diskutierte Lösung mit Kurzzeitparkbereich an der Straße „Zur Porta“ und separatem Fußweg zur Schule entspricht dieser zweiten Linie in der Grundidee: Verkehrsströme trennen, Konfliktpunkte entschärfen, Schulwegsicherheit erhöhen.
Was aus den Stellungnahmen hervorging:
1) Landesbetrieb Straßen.NRW: Risiko „Halten auf der Landesstraße“
Straßen.NRW macht deutlich, dass bei knapp bemessenen oder ungünstig angeordneten Stellplatzangeboten erfahrungsgemäß dort gehalten wird, wo der Weg zum Schulgelände am kürzesten ist. Für den Standort wird dieses Verhalten im Zuge der L 764 befürchtet – ausgerechnet in einem Bereich, der zugleich durch Bushaltestelle und Fußgängerquerungen besonders sensibel ist.
Als Folge werden Risiken wie Rückstau, gefährliche Überholmanöver und blockierte Querungsstellen beschrieben – mit der Gefahr, dass Kinder zwischen stehenden Fahrzeugen queren. Als wesentlicher Baustein wird eine ausreichende Zahl an Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Schulgelände benannt.
2) Kreis Minden-Lübbecke: Konfliktlage durch Bündelung mehrerer Verkehrsarten
Der Kreis bewertet vor allem die gleichzeitige Bündelung mehrerer Verkehre als problematisch: Eine Bring-/Holzone im unmittelbaren Anschluss an die Bushaltestelle, kombiniert mit Zufahrten zu Lehrerstellplätzen und zu Fahrradabstellanlagen. In Stoßzeiten treffen hier Busverkehr, Elterntaxis, Fußwege der Kinder sowie Radverkehr aufeinander – zusätzlich kann Parksuchverkehr entstehen.
Aus Sicht des Kreises lässt sich unter diesen Bedingungen in den Spitzenzeiten keine durchgängig sichere Abwicklung gewährleisten. Als besonders kritisch wird zudem eine Situation beschrieben, in der radfahrende Schülerinnen und Schüler zum Schulschluss zwischen parkenden Elterntaxis hindurchmanövrieren müssen, um anschließend in den fließenden Verkehr einzufädeln.
3) Kreispolizeibehörde: Zustimmung zur Kreisbewertung – Planungsunterlagen nachreichen
Die Kreispolizeibehörde schließt sich der Einschätzung des Kreisstraßenbaulastträgers vollumfänglich an. Zudem wird betont, dass für den Bereich der K 21 bzw. der dort verorteten Bring-/Holstruktur eine belastbare planerische Darstellung erforderlich ist. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass ein Protokoll eines Ortstermins in den Unterlagen noch nicht vorlag und geprüft werden sollte.
Was wir daraus ableiten
Die Hinweise der Fachbehörden betreffen den Kern der Schulwegsicherheit: eine klare Trennung der Verkehrsarten, die Vermeidung von Halten und Rückstau im sensiblen Straßenraum sowie eine Planung, die Rad- und Fußverkehr nicht in Konflikte mit Elterntaxis und Parksuchverkehr zwingt.
Nächste Schritte aus unserer Sicht
- Kurzzeitkapazitäten auf dem Gelände nachvollziehbar ausweisen (Anzahl, Lage, sichere Wegeführung).
- Regelung und Beschilderung der Kurzzeitbereiche klar festlegen (inkl. Durchsetzung im Realbetrieb).
- Vollständige Planunterlagen für den kritischen Bereich (K 21 / Bring- und Holstruktur) bereitstellen.
- Evaluation nach Inbetriebnahme verbindlich einplanen (z. B. nach 6–8 Wochen mit Schule/Verkehrsträgern).
Wir bleiben an dem Thema dran – mit dem Ziel, dass die Lösung nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag verlässlich funktioniert.
Ergänzung zum Antrag vom 15. Juli 2025
Im Juli 2025 hat die Wählergemeinschaft Porta e. V. frühzeitig beantragt, für den Schulstandort Lerbeck ein integriertes Verkehrssicherheitskonzept zu erarbeiten und dabei Schulwegsicherheit, Hol- und Bringverkehr, Busanbindung sowie Radverkehr gemeinsam zu betrachten. Unser Antrag wurde zurückgezogen, weil er bei den anderen Fraktionen keine Mehrheit fand.
Mit der zwischenzeitlich geänderten Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Porta Westfalica wird die Behandlung des Schulweg- und Verkehrssicherheitskonzepts nun ausschließlich dem Bauausschuss zugeordnet.
In der Sitzung des Bildungsausschusses am 3. Februar 2026 hat unser Fraktionsvertreter Dietmar Lehmann beantragt, das Thema ergänzend auch im Bildungsausschuss zu beraten. Ziel war es, die schulische und pädagogische Perspektive auf Schulwegsicherheit und Schulalltag in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Aus Sicht der Wählergemeinschaft Porta e. V. bleibt festzuhalten:
Fragen der Schulwegsicherheit betreffen nicht nur bauliche Aspekte, sondern unmittelbar den Alltag von Kindern, Eltern und Schulen. Die ursprüngliche Zielsetzung unseres Antrags – eine ganzheitliche Betrachtung aller verkehrlichen Belange am Schulstandort Lerbeck – ist damit weiterhin aktuell.
Hier nun die Sitzungsvorlagen für den Bauausschuss am 05.02.2026:
- Beschlussvorlage 3/2026 – Stellungnahmen Fachbehörden im Rahmen des Schulwegsicherungskonzept
- Anlage 1 -Detail Fahrrad und KissRide
- Anlage 2 – Planungsvarianten Besucherparkplatz
- Anlage 3 – Stellungnahme der Schulkonferenz