Anfrage Interessenbekundungsverfahren im Zusammenhang mit dem Neubau einer zweigruppigen Einrichtung

28.04.2023

Leider hat sich auf das Interessenbekundungsverfahren im Zusammenhang mit dem Neubau einer zweigruppigen Einrichtung mit bis zu 45 Plätzen im Zentrum der Stadt nur ein Träger zurückgemeldet. Andere Träger gaben nach Rücksprache an, dass sie vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten und vor dem Hintergrund steigender Bau- und Energiekosten nicht in der Lage waren, ein entsprechendes Angebot abzugeben.


Um aber die Nachfrage nach Betreuungsplätzen auch in Zukunft decken zu können, müssen freie Träger und Elternvereine weiterhin bereit sein, den weiteren Kita-Ausbau in der Stadt positiv zu begleiten. Werden diese nicht bedarfsdeckend finanziert, bleibt es für viele Träger eine große Herausforderung, sich aktiv am weiteren Kita-Ausbau zu beteiligen, auch gerät die Trägervielfalt in Gefahr.


Neben der Bereitstellung von genügend Kita-Plätzen im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollte auch die qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen in den Fokus rücken. Hier gilt es frühzeitig eine trägerübergreifende Rahmenkonzeption für die Stadt zu entwickeln, die gleichzeitig auch als Grundlage für ein wettbewerbliches Trägerauswahlverfahren dienen kann.


Vor diesem Hintergrund lassen sich für die WP zwei Fragenstellungen ableiten, um deren Beantwortung wir bitten:

Wie kann im Interesse einer pluralen Trägerlandschaft städtischerseits frühzeitig sichergestellt werden, dass freie Träger trotz einer nicht auskömmlichen Finanzierung bereit sind, eine wohnungsnahe Versorgung mit Kitaplätzen in Zukunft bereitzustellen?

Herr Kütenbrink erläutert, dass nach seinen Informationen landesseitig geprüft werde, wie man die Finanzierung der Kindertagesbetreuung verbessern könne. Dies sei auch in der Vergangenheit so geschehen. Als Beispiel gibt der Jugendamtsleiter die zuletzt an die Kindertageseinrichtungen sowie die Tagespflegen bewilligten Einmalzahlungen zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten an.
Aktuell bestehe unter den Förderbedingungen im Bereich des Neubaus von Kindertageseinrichtungen eine große Finanzierungslücke. Während das Land die Schaffung eines neuen Betreuungsplatzes in Kindertageseinrichtungen derzeit mit max. 33.000 Euro fördere, würden realistisch jedoch aktuell etwa 45.000 Euro hierfür benötigt. Die Träger sehen sich nicht in der Lage diese Finanzierungslücke aus Eigenmitteln zu schließen, daher ist die aktuell herrschende Meinung unter den Trägern, dass ein Neubau einer Kindertageseinrichtung unter den derzeitigen Förderbedingungen nicht in Betracht kommt. Gleichwohl beschäftige sich die Verwaltung mit dem bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung, wie auch schon unter Tagesordnungspunkt 6 umfangreich dargelegt. Man sei mit dem Träger „Parität für Kinder e.V.“ aktuell in positiven Gesprächen hinsichtlich der Kindertageseinrichtungen „Natur- und Waldkindergarten“ sowie „Zwergenland“. Durch die vorübergehende Schaffung zusätzlicher Ü3-Plätze in der Einrichtung am Schwimmbad soll den bisher unversorgten Eltern ein Betreuungsangebot für über dreijährige im kommenden Kindergartenjahr unterbreitet werden. Die Einrichtung „Zwergenland“ könne
durch das neu zur Verfügung stehenden Außengelände perspektivisch um eine Gruppe des Typs II erweitert werden, was jedoch wahrscheinlich erst zum Kindergartenjahr 2025/26 umsetzbar sei.

Wie muss vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen, wie Zuwanderung, der Heterogenität der Lebenslagen sowie weiterer fachlicher Anforderungen eine bedarfsgerechte und zeitgemäße Kindertagesbetreuung trägerübergreifend weiterentwickelt werden?

 

Eine Antwort hinterlassen...

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Beiträge