Der Ausschussvorsitzende erläuterte, es existiere eine mehrseitige Erklärung seitens der Verwaltung, die dem Protokoll angefügt wurde
Wir stellen hier noch einmal die Antworten dar. In dieser mehrseitigen Erklärung geht man nicht explizit auf unsere Fragen ein, sondern verweist auf einen Vermerk von Frau Dr. Julia Blinkenstein vom Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke.
Besonders erwähnenswert: Die Untere Naturschutzbehörde kommt zu folgender rechtlicher und fachlicher Beurteilung des Vorgangs: Maßnahmen dieser Art sollten zukünftig nicht ohne explizite Ankündigung und nicht ohne weitere Rücksprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden.
Das zeigt, dass hier offensichtlich Verbesserungsbedarf besteht, was die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Naturschutzbehörde betrifft.