Ratsfraktion der Wählergemeinschaft Porta ADK (Ausschuss für Digitalisierung und Klimaschutz),Anfragen Anfrage zur Umsetzung des neuen Heizungsgesetzes in Porta Westfalica

Anfrage zur Umsetzung des neuen Heizungsgesetzes in Porta Westfalica

Im Bundestag wurde am 08.09.2023 das neue Gebäudeenergiegesetzt (GEG) verabschiedet. Mit diesem „Heizungsgesetz“ soll der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und damit der Klimaschutz vorangebracht werden.

Auch, wenn die Vorgaben erst später greifen sollen und schrittweise umgesetzt werden, so dürfen ab 01.01.2024 bei Neubauten nur noch Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent regenerativer Energien eingebaut werden.

Im Einklang mit den strategischen Zielen der Stadt Porta Westfalica in Bezug auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist es von entscheidender Bedeutung, dass unsere Gebäude und Einrichtungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und auch regelmäßig überprüft werden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Könnte das Wirtschafts- und Immobilienmanagement den aktuellen Status sämtlicher      städtischer Gebäude und Einrichtungen in Porta Westfalica sowie der von der Stadt Porta Westfalica genutzten Gebäude bis zum Stichtag 01.01.2024 dem Stadtrat vorlegen? Sofern der Statusbericht aktuell nicht vorgelegt werden kann, bis zu welchem realistischen Zeitpunkt könnte ein solcher Statusbericht präsentiert werden?

Antwort (Techn. Beigeordneter Mohme teilt mit, dass in der Sitzung am 16.11.2023 über
den Sachstand berichtet werde):
Die Stadt Porta Westfalica verfügt über ein digitales Gebäudekataster mit rund 250 Gebäuden.
Dieses Kataster enthält alle Gebäude, welche bereits Aufträge zur Instandhaltung oder
anderweitigen Prüfungen vom Gebäudemanagement an den Baubetriebshof besitzen. Aktuell
wird dieses Gebäudekataster im Rahmen der EFRE-Fördermittelbeantragung um das ursprüngliche
Baujahr des Gebäudes, das Installationsjahr der Heizung, Brennstoff und Typ ergänzt und mit
anderen vorhandenen Datensätzen auf Vollständigkeit geprüft. Diese Informationen können den
Stadtrat Anfang Januar 2024 zur Verfügung gestellt werden.

2. Besteht bereits eine Prioritätenliste, in der sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur      Umstellung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien, inklusive angemessener Kostenschätzungen und unter Einbeziehung von Energieeffizienzdaten sowie den Auswirkungen auf den Klimaschutz (Erfolgsindikatoren), erfasst sind?

Antwort:
Es gibt keine Prioritätenliste. Bekanntermaßen wurden während der langjährigen
Haushaltssicherung Sanierungsmaßnahmen hauptsächlich im Rahmen von Anlagenausfall und
Defekten durchgeführt. Die erforderlichen Maßnahmen zur Umstellung auf Heizungen mit
erneuerbaren Energien, inklusive Kostenschätzung und der Einbeziehung von
Energieeffizienzdaten, kann nicht mit vorhandenen Personalressourcen, sondern nur durch einen
externen Dienstleister realisiert werden. Im Rahmen der Beantragung der EFRE-Förderung muss
für die Gebäude, welche für die Fördermittelbeantragung in Frage kommen, ein Energiekonzept
und Kostenschätzung vorliegen.

Sollte diese nicht vorhanden sein, bis zu welchem Zeitpunkt könnte eine solche Liste erstellt werden, damit angemessene Planungen und notwendige Beschlüsse für die Zukunft getroffen werden können?

3. Wie wird sichergestellt, dass den politischen Gremien rechtzeitig und transparent          Informationen zu den bestehenden sowie geplanten Fördermöglichkeiten für diese Maßnahmen präsentiert werden?

Antwort:
Die Verwaltung informiert in den Ausschüssen grundsätzlich über bestehende
Fördermöglichkeiten (z.B. Vorlage 237/2023) und erarbeitet entsprechende Beschlussvorlagen zur
Beantragung

Techn. Beigeordneter Mohme teilt mit, dass in der Sitzung am 16.11.2023 über
den Sachstand berichtet werde.

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