Während über neue Investitionen in Sportstätten beraten wird, steht gleichzeitig eine Halbierung des gemeinsamen Fördertopfes für investive Maßnahmen der Sportvereine im Raum. Für die Wählergemeinschaft Porta zeigt sich daran eine grundsätzliche Frage, die weit über den Sport hinausgeht. Nach welchen Kriterien entscheidet unsere Stadt künftig, was notwendig ist, was zuerst umgesetzt wird und was angesichts knapper finanzieller Mittel warten muss?
Die Haushaltsberatungen für 2027 stehen noch am Anfang. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, jetzt nicht nur über einzelne Einsparungen und einzelne Projekte zu sprechen. Porta Westfalica braucht eine nachvollziehbare Reihenfolge für Investitionen und klare Maßstäbe, die für kleine wie für große Ausgaben gelten.
Am Beispiel der Sportstätten wird besonders deutlich, warum eine solche gesamtstädtische Betrachtung notwendig ist.
Es geht nicht um „Kunstrasen ja oder nein“
Sportvereine leisten in unserer Stadt wichtige Arbeit. Sie schaffen Angebote für Kinder und Jugendliche, fördern Gemeinschaft und übernehmen viel ehrenamtliche Verantwortung. Dass Vereine ihre Bedarfe anmelden und sich bessere Bedingungen wünschen, ist deshalb nachvollziehbar.
Die politische Aufgabe besteht aber darin, diese unterschiedlichen Bedarfe miteinander zu vergleichen und daraus eine Reihenfolge abzuleiten. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht „Kunstrasen ja oder nein“, sondern welcher Bedarf im gesamten Stadtgebiet am dringendsten ist, welche Alternativen bestehen und welche Lösung langfristig wirtschaftlich und finanzierbar ist.
Die Grundlage stammt noch aus dem Jahr 2010
Das Sportstättenkonzept der Stadt Porta Westfalica stammt aus dem Jahr 2010. Seitdem haben sich Bevölkerungsentwicklung, Vereinsstrukturen, Nutzungsanforderungen und die finanzielle Situation der Stadt verändert.
Die Wählergemeinschaft Porta hatte deshalb Anfang 2026 angeregt, das Sportstättenkonzept fortzuschreiben. Ziel sollte eine aktuelle gesamtstädtische Betrachtung sein, aus der eine nachvollziehbare Prioritätenliste für kurz-, mittel- und langfristig notwendige Maßnahmen hervorgeht. Dabei sollten nicht nur Investitionskosten, sondern auch Betriebs-, Unterhaltungs- und Folgekosten berücksichtigt werden.
Für eine solche Fortschreibung stehen derzeit jedoch keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Damit fehlt ausgerechnet für das Instrument das Geld, das helfen könnte, Fehlpriorisierungen bei deutlich größeren Investitionen zu vermeiden.
Holzhausen – zentrale Lösung, aber Finanzierung noch offen
Für einen zentralen Kunstrasenplatz am Standort Holzhausen soll nach den bisherigen Voten der zuständigen Ausschüsse die Planung fortgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit den Fußballvereinen wurde Holzhausen als zentraler Standort grundsätzlich unterstützt.
Eine aktuelle belastbare Gesamtkostensumme enthält die derzeitige Vorlage allerdings nicht. Auch die Finanzierung ist noch offen. Städtische Haushaltsmittel müssten gegebenenfalls gesondert durch die politischen Gremien beschlossen werden. Gleichzeitig soll weiterhin geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können.
Anfang 2026 war im Zusammenhang mit den damals diskutierten Maßnahmen in Holzhausen und Eisbergen zusammen noch von Gesamtkosten von rund 2,5 Millionen Euro die Rede. Die Planungen haben sich seitdem jedoch verändert. Dieser Betrag lässt sich deshalb heute nicht einfach auf die beiden Standorte aufteilen.
Gerade deshalb halten wir es für wichtig, vor einer endgültigen Entscheidung einen aktuellen und transparenten Kostenrahmen zu kennen – einschließlich möglicher Fördermittel, des verbleibenden städtischen Eigenanteils sowie der späteren Betriebs- und Unterhaltungskosten.
Eisbergen – konkreter Antrag über rund 400.000 Euro
Auch der FSC Eisbergen hat einen konkreten Bedarf angemeldet. Der Verein möchte seinen Trainingsplatz in einen Kunstrasenplatz umwandeln. Der vorgelegte Kostenvoranschlag beläuft sich auf rund 400.000 Euro. Der Verein hat erklärt, sich einen eigenen finanziellen Beitrag vorstellen zu können.
Eine politische Entscheidung darüber ist bislang nicht gefallen.
Der Wunsch ist nachvollziehbar. Insbesondere in den Wintermonaten bestehen Einschränkungen bei der Nutzung des Trainingsplatzes. Bereits im Sportstättenkonzept von 2010 wurde das Trainingsfeld in Eisbergen kritisch bewertet und damals ein grundlegender Sanierungsbedarf festgestellt. Diese historische Einschätzung ersetzt jedoch keine aktuelle Prüfung der heutigen Situation.
Aus unserer Sicht sollte deshalb nicht nur die Variante Kunstrasen betrachtet werden. Zu einer belastbaren Entscheidung gehört auch die Frage, welche anderen technischen Möglichkeiten bestehen, welche Kosten sie verursachen und wie lange sie den Bedarf zuverlässig abdecken können.
Barkhausen – zuerst klären, was langfristig trägt
Ein weiterer Fall, der die Frage nach einer gesamtstädtischen Priorisierung aufwirft, ist der Sportplatz Barkhausen. Die Anlage ist seit Anfang 2024 nicht mehr verpachtet und wird derzeit nicht genutzt. Soll sie wieder in Betrieb genommen werden, wären zunächst erhebliche Instandsetzungen erforderlich.
Noch im Januar 2026 hatte die Verwaltung im Rat berichtet, dass zu diesem Zeitpunkt von eingeladenen Vereinen in Barkhausen kein Interesse an der Anlage bestanden habe. Die später eingegangenen Nutzungs- und Pachtinteressen zeigen zugleich, wie schnell sich Bedarfe verändern können – ein weiterer Grund für eine aktuelle und gesamtstädtische Sportstättenplanung.
Die Verwaltung nennt dafür bereits jetzt notwendige Maßnahmen von insgesamt rund 77.500 Euro für Zaun, Rasenplatz, neue Tore und Sanierungen am Sportheim. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass bei den Arbeiten weitere Reparaturbedarfe sichtbar werden könnten. Haushaltsmittel sind dafür bislang nicht eingeplant.
Mehrere Interessenten haben sich für eine Nutzung beziehungsweise Pacht der Anlage gemeldet. Auch der in Gründung befindliche VfR Porta Barkhausen gehört dazu. Die aktuelle Vorlage sieht wegen des Zustands der Anlage und der erheblichen Instandsetzungskosten ausdrücklich noch keine endgültige Entscheidung über eine Verpachtung vor. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Vorlage mehrheitlich bei einer Gegenstimme empfohlen, in der Beratungsfolge ist der Rat am 12. Oktober vorgesehen.
Gerade hier stellt sich neben den unmittelbaren Sanierungskosten auch die Frage, ob eine solche kommunale Investition langfristig tragfähig ist. Bevor die Stadt erhebliche Mittel in eine bislang ungenutzte Anlage investiert, sollte geklärt sein, wie dauerhaft die Nutzung gesichert werden kann, welche Verpflichtungen ein künftiger Pächter übernimmt und wie sich die Maßnahme in die gesamte Sportstättenplanung einordnet.
Gleichzeitig soll die Vereinsförderung halbiert werden
Vor diesem Hintergrund ist ein weiterer Punkt besonders bemerkenswert. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde vorgeschlagen, den gemeinsamen Fördertopf für investive Maßnahmen der Sportvereine ab 2027 von derzeit 20.000 Euro auf 10.000 Euro jährlich zu reduzieren.
Auch darüber ist noch nicht abschließend entschieden.
Dabei handelt es sich nicht um 10.000 Euro für jeden einzelnen Verein. Sämtliche antragsberechtigten Sportvereine konkurrieren um diesen gemeinsamen Fördertopf.
Gerade solche vergleichsweise kleinen Zuschüsse können für Vereine wichtig sein. Häufig ermöglichen sie Investitionen, weil Vereine zusätzliche eigene Mittel einbringen, weitere Fördermöglichkeiten nutzen und Arbeiten selbst organisieren.
Eine Einsparung von 10.000 Euro jährlich bei einem Förderinstrument, das allen Sportvereinen offensteht, sollte deshalb mit denselben Maßstäben geprüft werden wie neue Investitionen im sechsstelligen oder möglicherweise darüber hinausgehenden Bereich.
Für alle müssen dieselben Kriterien gelten
Aus Sicht der Wählergemeinschaft Porta braucht es deshalb nachvollziehbare und möglichst einheitliche Kriterien. Bei neuen Sportstätteninvestitionen sollten unter anderem folgende Fragen beantwortet werden
- Wie groß und wie dringend ist der tatsächliche Bedarf?
- Wie viele Menschen und Vereine profitieren von der Maßnahme?
- Wie intensiv wird die Anlage voraussichtlich genutzt?
- Wie hoch sind Investitions-, Betriebs-, Unterhaltungs- und spätere Erneuerungskosten?
- Welche Eigenbeiträge können Vereine leisten?
- Welche Fördermittel stehen tatsächlich zur Verfügung?
- Welche Alternativen gibt es und welche davon ist langfristig wirtschaftlicher?
- Wie fügt sich die Maßnahme in eine gesamtstädtische Prioritätenliste ein?
Gerechtigkeit bedeutet dabei nicht, jedem Verein automatisch dasselbe zu geben. Gerechtigkeit bedeutet, für alle dieselben nachvollziehbaren Kriterien anzuwenden.
Strategische Haushaltssteuerung bleibt entscheidend
Diese Diskussion betrifft nicht nur Sportstätten. Sie steht beispielhaft für eine grundsätzliche Herausforderung des städtischen Haushalts.
Die Wählergemeinschaft Porta hatte deshalb bereits im Januar 2026 die Einrichtung eines fraktionsübergreifenden Arbeitskreises zur strategischen Haushaltssteuerung beantragt. Ziel war es unter anderem, Kriterien für Priorisierung, Reihenfolge und Umfang von Investitionen zu entwickeln sowie Wirtschaftlichkeits-, Folgekosten- und Personalbetrachtungen stärker in politische Entscheidungen einzubeziehen.
Ein eigener Arbeitskreis wurde anschließend nicht eingerichtet. Stattdessen wurde im weiteren Verlauf ein strukturierter Konsolidierungsprozess durchgeführt. Nach zwei verwaltungsinternen Workshops fand am 10. Juli 2026 ein Politikworkshop mit Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses statt. Dort wurden ausgewählte Konsolidierungsmaßnahmen vorgestellt und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit beraten.
Die grundsätzliche Frage geht aus Sicht der WP jedoch darüber hinaus: Nach welchen gesamtstädtischen Kriterien werden Investitionen priorisiert, Folgekosten berücksichtigt und die begrenzten finanziellen Mittel auf die wichtigsten Aufgaben konzentriert? Genau diese Frage stellt sich auch bei den aktuellen Entscheidungen über Sportstätten.
Unser Ziel ist nicht, Investitionen grundsätzlich zu verhindern. Im Gegenteil. Gerade weil Porta Westfalica weiterhin investieren muss, müssen wir dafür sorgen, dass die wichtigsten Vorhaben zuerst umgesetzt und vorhandene finanzielle und personelle Ressourcen nicht überfordert werden.
Die Haushaltslage macht klare Entscheidungen notwendig
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2027 zeigt, wie ernst die finanzielle Situation geworden ist. Für die Grundsteuer B sind darin derzeit Hebesätze von 949 Prozent für Wohngrundstücke und 1.425 Prozent für Nichtwohngrundstücke vorgesehen. Auch diese Werte sind Bestandteil des laufenden Haushaltsverfahrens und noch nicht mit einem endgültigen Haushalt beschlossen.
Umso wichtiger ist es, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar begründet werden.
Nicht alles, was sinnvoll oder wünschenswert ist, kann gleichzeitig finanziert werden. Die Aufgabe der Politik besteht deshalb darin, eine nachvollziehbare Reihenfolge festzulegen. Dafür braucht Porta Westfalica eine gesamtstädtische Betrachtung und klare Kriterien für Investitionen und Einsparungen.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, warum eine Maßnahme Vorrang erhält und eine andere zurückgestellt wird. Denn die finanziellen Folgen kommunaler Entscheidungen trägt die Stadtgesellschaft insgesamt.
Politische Verantwortung bedeutet deshalb, nicht nur einzelne Interessen zu betrachten, sondern das Ganze im Blick zu behalten. Ein einfaches „Weiter so“ kann es angesichts der Haushaltslage nicht geben.
Foto: Håkan Dahlström / Wikimedia Commons, CC BY 2.0