Anfrage für den Jugendhilfeausschuss zur angekündigten Schließung der Ev. Kita Holtrup –
Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung im Ortsteil Holtrup und Umgebung vor dem
Hintergrund der Kindergartenbedarfsplanung 2023/24 bis 2025/26
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Mit Beschlussvorlage 6/2023 hat der Jugendhilfeausschuss die Kindergartenbedarfsplanung
2023/2024 mit insgesamt 1.150 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und 205 Plätzen in der
Kindertagespflege beschlossen. In der Begründung wurde u. a. auf die „seit Jahren steigende
und gerade im letzten Jahr deutlich gestiegene Gesamtkinderzahl unter 6 Jahren“ und eine
sich zuspitzende Versorgungslage hingewiesen. Perspektivisch wurde ein weiterer Ausbau von
Betreuungsplätzen als „unausweichlich“ bezeichnet.
Mit Beschlussvorlage 2/2024 – 2. Ergänzung wurde u. a. die Errichtung zusätzlicher
Notgruppen (ESG Lohfeld, Kita Zwergenland) sowie der Neubau einer zweigruppigen
Kindertageseinrichtung im ehemaligen Ärztehaus des Porta Berghotels beschlossen.
Grundlage waren u. a. 219 Neuanmeldungen im Ü3-Bereich, von denen 85 Kinder zum
01.08.2024 (2024/2025) zunächst nicht versorgt werden konnten, sowie 233 Anmeldungen im
U3-Bereich, von denen 61 Kinder zunächst unversorgt waren. Zur Begründung heißt es, es
bestehe ein „dringender Handlungsbedarf“ im Bereich der Versorgung der über Dreijährigen
mit einem Platz in einer Kindertageseinrichtung.
Mit dem Beschluss zur Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026 in der
Jugendhilfeausschusssitzung am 10.03.2025 stellt die Verwaltung nun dar, dass sich die
Entwicklung der Kinderzahlen unter sechs Jahren im Stadtgebiet weitgehend stabilisiert hat
und sich die Anmeldesituation im Vergleich zum Vorjahr entspannter darstellt.
LWL-genehmigte Überbelegungen müssen nicht fortgeführt werden; die Zahl der Betreuungsplätze
wurde insgesamt um 21 Plätze reduziert. Gleichwohl werden für das Kindergartenjahr
2025/2026 1.228 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und 214 Plätze in der
Kindertagespflege vorgehalten.
Vor diesem Hintergrund wirkt die nun vom Evangelischen Kirchenkreis Vlotho angekündigte
Schließung der Ev. Kita Holtrup zum 31.07.2027 (mit Verweis auf rückläufige Kinderzahlen,
baulichen Zustand und Wirtschaftlichkeit) widersprüchlich: Noch 2023/2024 wurde ein
Ausbau der Angebote als unausweichlich dargestellt, 2024 wurden zusätzliche Notgruppen
und Neubauten auf den Weg gebracht – nun steht ein Kita-Standort zur Disposition.
Für Familien in Holtrup, Costedt und Vennebeck ist dabei nicht die abstrakte Zahl an Plätzen
im gesamten Stadtgebiet entscheidend, sondern die Frage, ob in diesen Ortsteilen selbst oder
in zumutbarer Entfernung eine verlässliche Kindertagesbetreuung zur Verfügung steht. Kita
und Grundschule zählen zu den letzten verbliebenen Infrastrukturbausteinen, die einen
Ortsteil für junge Familien attraktiv halten.
Der Jugendhilfeausschuss benötigt daher eine anlassbezogene, belastbare Darstellung der
Situation in Holtrup, um die Folgen der angekündigten Schließung und mögliche
Handlungsoptionen der Stadt zu beraten.
Fragen an die Verwaltung
Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen schriftlich zu beantworten. Soweit
erforderlich, mögen Stellungnahmen des Evangelischen Kirchenkreises Vlotho / Kitaverbandes
sowie weiterer beteiligter Träger eingeholt werden.
1. Ausgangslage und Versorgungssituation Holtrup und Umgebung
1.1 Welche Informationen liegen der Verwaltung zur vom Evangelischen Kirchenkreis
Vlotho bzw. vom zuständigen Kitaverband angekündigten Schließung der Ev. Kita
Holtrup zum 31.07.2027 vor (Beschlusslage, inhaltliche Begründung, zeitlicher Ablauf)?
1.2 Wie stellt sich die Versorgungssituation für Kinder aus Holtrup, Costedt und
Vennebeck im Kita-Alter (U3 / Ü3)
aktuell (Stichtag bitte angeben) und nach der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung
in den kommenden Jahren dar?
Bitte dabei angeben:
-
- Anzahl der in Holtrup, Costedt und Vennebeck wohnenden Kinder (U3 / Ü3),
- Anzahl der in der Ev. Kita Holtrup betreuten Kinder,
- Anzahl der Kinder, die in anderen Kitas im Stadtgebiet betreut werden
(bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln).
1.3 Welche alternativen Kita-Standorte kommen nach derzeitigem Stand für Kinder aus
Holtrup, Costedt und Vennebeck in Betracht, falls die Ev. Kita Holtrup zum 31.07.2027
geschlossen wird, und welche Auswirkungen hätte dies
-
- auf die Versorgungsdichte im südwestlichen Stadtgebiet insgesamt sowie
- auf die durchschnittlichen Wege- und Fahrzeiten der betroffenen Familien?
Bitte die jeweiligen Einrichtungen mit den voraussichtlich verfügbaren
Kapazitäten sowie den ungefähren Entfernungen/Fahrzeiten angeben.
2. Gebäude, Eigentum, baulicher Zustand und Finanzierung
2.1 Wem gehören Grundstück und Gebäude der Ev. Kita Holtrup (Twellsiekstraße), und welche
vertraglichen Regelungen (Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge) bestehen zwischen Stadt und
Träger/Kirchenkreis?
2.2 Welche Informationen liegen der Verwaltung zum baulichen Zustand des Gebäudes vor
(Gutachten, Begehungen, Kostenschätzungen)? Welche Größenordnung von Sanierungs- und
Investitionskosten steht nach Kenntnis der Verwaltung im Raum?
2.3 Welche städtischen Zuschüsse wurden in den letzten fünf Haushaltsjahren für die Ev. Kita
Holtrup gewährt (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)
-
- im laufenden Betrieb (Betriebskostenzuschüsse) und
- für investive Maßnahmen bzw. Bauunterhaltung?
2.4 Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Standort Holtrup wirtschaftlich zu
stabilisieren, z. B. durch
- befristete zusätzliche städtische Zuschüsse,
- Beteiligung an Investitionskosten,
- Nutzung externer Förderprogramme (Land, Bund, Kirche, Region)?
3. Gespräche mit dem Träger und Handlungsoptionen für Holtrup
3.1 Welche Gespräche haben bislang zwischen Verwaltung, Evangelischem Kirchenkreis
Vlotho / Kitaverband, Kirchengemeinde, Elternvertretung und Förderverein zur Zukunft des
Standorts Holtrup stattgefunden (Inhalte, Zeitpunkte, Beteiligte)?
3.2 Welche Alternativen zur vollständigen Schließung des Standorts Holtrup wurden bereits
diskutiert oder geprüft?
3.3 Unter welchen fachlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen sieht die
Verwaltung die Stadt im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge in der Pflicht, die
Einrichtung einer städtischen Kindertageseinrichtung in Holtrup zu prüfen, falls keine freie
oder kirchliche Trägerschaft mehr zur Verfügung steht?
3.4 Welche Fristen und Meilensteine sind zu beachten, um rechtzeitig vor dem 31.07.2027
Alternativen (Trägerwechsel, städtische Trägerschaft, andere Modelle) konkret zu entwickeln
und zu beschließen?
4. Einordnung der Kita Holtrup in die Kindergartenbedarfsplanung
4.1 Welche Rolle spielte der Standort Holtrup in der Kindergartenbedarfsplanung 2023/24 und
2024/25 (Beschlussvorlagen 6/2023 und 2/2024 – 2. Ergänzung) sowie in der für das
Kindergartenjahr 2025/2026 beschlossenen Bedarfsplanung?
Bitte darstellen, wie Holtrup damals in die Versorgungsstrukturen eingeordnet wurde
(Kapazität, Auslastung, Bedeutung für das Gesamtgefüge).
4.2 Wie stellt sich im Rückblick der Vergleich zwischen den damaligen Prognosen
(Kinderzahlen, Versorgungsengpässe, Bedarf an zusätzlichen Gruppen/Notgruppen) und der
heutigen Entwicklung speziell für Holtrup dar?
4.3 Welche konkreten Konsequenzen zieht die Verwaltung aus diesen Abweichungen?
5. Bildungspolitische und ortsteilbezogene Aspekte
5.1 Welche Folgen hätte eine Schließung der Ev. Kita Holtrup aus Sicht der Verwaltung für
-
- die Übergänge in die Grundschule,
- die Sprachförderung und
- die Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in den Ortsteilen
Holtrup, Vennebeck und Costedt?
Für die Mühe, die mit der Beantwortung unserer Anfrage verbunden ist, bedanken wir uns
bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Korff Klaus-Dieter Vogt
(stellv. Fraktionsvorsitzende) (Sachkundiger Bürger im Jugendhilfeausschuss)