WP beantragt Fortschreibung des Sportstättenkonzepts

Die Wählergemeinschaft Porta hat beantragt, das Sportstättenkonzept der Stadt Porta Westfalica aus dem Jahr 2010 zu aktualisieren und fortzuschreiben.

Sportstätten sind ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Infrastruktur. Gleichzeitig haben sich seit der Erstellung des bisherigen Sportstättenkonzepts die Anforderungen an Sportangebote, die Vereinslandschaft und die Rahmenbedingungen deutlich verändert.

Aus Sicht der Wählergemeinschaft Porta reicht die bisherige Grundlage deshalb nicht mehr aus, um zukünftige Entscheidungen über Sanierungen, Neubauten oder andere Investitionen nachvollziehbar und fair zu treffen.

Nachvollziehbare Prioritäten statt Einzelentscheidungen

Die Fortschreibung soll deshalb so aufgebaut sein, dass daraus eine nachvollziehbare Prioritätenliste für kurz-, mittel- und langfristig notwendige Sportstättenmaßnahmen entwickelt werden kann.

Dabei sollen nicht nur die jeweiligen Investitionen betrachtet werden. Zum Antrag gehört ausdrücklich auch, einen Grobkostenrahmen sowie die Auswirkungen auf den späteren Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen darzustellen.

Die Verwaltung soll außerdem einen Zeitplan und einen groben Kostenrahmen für die Fortschreibung des Sportstättenkonzepts vorlegen.

Bedarf, Nutzung und Zustand transparent bewerten

Für die Wählergemeinschaft Porta ist entscheidend, dass zukünftige Entscheidungen nicht ausschließlich aus der Betrachtung einzelner Standorte oder einzelner Anträge heraus getroffen werden.

Bedarf, Nutzung und Zustand der Sportanlagen sollten gesamtstädtisch und nach nachvollziehbaren Kriterien bewertet werden. Nur so lässt sich begründen, welche Maßnahmen besonders dringend sind, welche zuerst umgesetzt werden sollten und welche gegebenenfalls zurückgestellt werden müssen.

Gerade angesichts begrenzter finanzieller Möglichkeiten braucht Porta Westfalica eine verlässliche Grundlage für faire und langfristig tragfähige Entscheidungen im Bereich der Sportstätten.

Der Antrag wurde am 08.01.2026 für die Beratung im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur am 03.02.2026 eingereicht.

 

Foto: Håkan Dahlström / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

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