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Förderfähigkeit Krankenhaus Lübbecke: Was die Antworten der MKK tatsächlich zeigen

Die Mühlenkreiskliniken haben unsere vier Fragen zur Förderfähigkeit einer Weiterentwicklung des Krankenhausstandorts Lübbecke schriftlich beantwortet. Die Fragen und die vollständigen Antworten haben wir bereits in einem gesonderten Beitrag im Wortlaut veröffentlicht.

Nun geht es um die Einordnung.

Dabei ist eines wichtig: Die Antworten beweisen nicht, dass eine Weiterentwicklung des bestehenden Krankenhauses Lübbecke automatisch die bessere Lösung gewesen wäre. Die von den MKK angeführten baulichen und betrieblichen Schwierigkeiten müssen ernst genommen werden.

Die Antworten zeigen aber sehr deutlich, dass einige Aussagen, mit denen die Entscheidung für den Neubau über Jahre begründet wurde, wesentlich differenzierter betrachtet werden müssen.

Vor einer Investitionsentscheidung, die Kreis, Mühlenkreiskliniken und Kommunen über Jahrzehnte finanziell binden kann, muss sauber unterschieden werden:

  • Was wurde tatsächlich geprüft?
  • Was wurde schriftlich festgestellt?
  • Was beruht auf Gesprächen und Einschätzungen?
  • Und was beruht auf Prognosen und Hochrechnungen?

1. „Nicht förderfähig“? Eine abschließende Prüfung hat nicht stattgefunden

Auf unsere erste Frage antworten die MKK ausdrücklich:

„Eine förmliche und abschließende Förderfähigkeitsprüfung der gesamten von Nickl & Partner beschriebenen Variante hat nicht stattgefunden.“

Damit ist ein wesentlicher Punkt geklärt.

Die häufig verwendete Aussage, eine Weiterentwicklung des Krankenhausstandorts Lübbecke sei „nicht förderfähig“, beruhte nicht auf einer abschließenden Förderfähigkeitsprüfung.

Bemerkenswert ist deshalb, wie die MKK diese Aussage heute selbst präzisieren:

„Die Aussage, die Nickl-&-Partner-Variante sei ‚nicht förderfähig‘, ist deshalb präziser so zu verstehen: Für die überwiegend aus Sanierungsmaßnahmen bestehende Gesamtvariante bestand nach den Abstimmungen mit den Förderstellen keine realistische Förderperspektive.“

Das ist ein erheblicher Unterschied.

„Nicht förderfähig“ ist eine Feststellung. „Keine realistische Förderperspektive“ ist eine Bewertung.

Gerade deshalb halten wir die heutige, deutlich vorsichtigere Formulierung der MKK für bemerkenswert.

Unsere Einordnung:
Die MKK bestätigen selbst, dass die Förderfähigkeit der gesamten Variante nicht abschließend geprüft wurde. Die bisher sehr eindeutig wirkende Aussage „Lübbecke ist nicht förderfähig“ lässt sich so nicht aufrechterhalten.


2. Keine abschließende schriftliche Förderentscheidung des Landes

Auch die zweite Antwort ist eindeutig:

„Eine eigenständige, abschließende schriftliche Förderentscheidung des Landes oder der Bezirksregierung speziell zur vollständigen Nickl-&-Partner-Variante liegt nicht vor.“

Es gibt also weder einen ablehnenden Förderbescheid noch eine abschließende schriftliche Entscheidung, mit der die Förderfähigkeit der gesamten Variante ausgeschlossen worden wäre.

Die MKK berufen sich stattdessen auf Gespräche mit den zuständigen Förderstellen.

Solche Gespräche können selbstverständlich für eine politische und wirtschaftliche Bewertung von Bedeutung sein. Sie sind aber etwas anderes als eine förmliche Förderprüfung oder eine abschließende schriftliche Entscheidung.

Nach den uns vorliegenden Auskünften der zuständigen Behörden liegen gerade keine entsprechenden abschließenden schriftlichen Belege für eine Ablehnung der gesamten Nickl-&-Partner-Variante vor.

Unsere Einordnung:
Wenn über Jahre öffentlich mit fehlender Förderfähigkeit argumentiert wird, muss deutlich gemacht werden, ob dies auf einer formalen Entscheidung oder lediglich auf einer aus Gesprächen abgeleiteten Einschätzung beruht. Genau diese Unterscheidung ist für eine transparente Debatte entscheidend.


3. Es wurde kein Förderantrag gestellt

Auf die Frage, ob für die konkrete Nickl-&-Partner-Variante eine Fördervoranfrage oder ein Förderantrag gestellt wurde, lautet die Antwort ebenfalls eindeutig:

„Ein formaler Förderantrag für die konkrete Nickl-&-Partner-Variante wurde nicht gestellt.“

Die MKK begründen den Verzicht unter anderem damit, dass eine Weiterentwicklung bis zur Antragsreife zusätzliche Planungskosten in siebenstelliger Höhe verursacht hätte.

Auch diese Begründung verdient aus unserer Sicht eine genauere Betrachtung.

Denn nach fachlicher Einschätzung, die uns inzwischen vorliegt, wäre für einen Vergleich alternativer Projekte durch das zuständige Ministerium nicht zwingend eine Planung bis zur Leistungsphase 3 erforderlich gewesen. Für eine Alternativenprüfung könnten danach bereits eine ausreichend konkrete Maßnahmenbeschreibung und eine Kostenschätzung nach DIN 276 genügen.

Interessant ist dabei auch der bereits gestellte Förderantrag für das Neubauprojekt selbst. Wenn die dort enthaltene Beschreibungstiefe ausreicht, um das Projekt Espelkamp gegenüber dem Fördergeber darzustellen, stellt sich die Frage, warum eine vergleichbare Darstellung einer Bestands- beziehungsweise Teilneubaulösung zwingend Planungskosten in Millionenhöhe hätte verursachen müssen.

Dieser Punkt sollte vor der endgültigen Entscheidung nachvollziehbar geklärt werden.

Denn die Alternative kann nicht nur lauten:

Entweder Millionen für eine vollständige Planung ausgeben – oder die Alternative gar nicht weiter untersuchen.

Dazwischen gibt es Varianten-, Machbarkeits- und Plausibilitätsprüfungen.

Unsere Einordnung:
Dass kein Förderantrag gestellt wurde, ist unstreitig. Ob für eine belastbare Alternativenprüfung tatsächlich siebenstellige zusätzliche Planungskosten notwendig gewesen wären, ist dagegen erklärungsbedürftig.


4. Die MKK räumen eine mögliche Teilförderung selbst ein

Besonders interessant ist eine Passage aus der Antwort der MKK:

„Ob einzelne Neubauteile einer umfassenderen Bestandslösung theoretisch förderfähig gewesen wären, hätte nur anhand eines konkret ausgearbeiteten und eingereichten Fördervorhabens abschließend beurteilt werden können.“

Damit schließen die MKK selbst nicht aus, dass eine Kombination aus Bestand und strukturverändernden Neubaumaßnahmen zumindest teilweise förderfähig gewesen wäre.

Das ist für die bisherige öffentliche Gegenüberstellung von erheblicher Bedeutung.

Denn die Frage lautete möglicherweise nie nur:

„Komplette Sanierung ohne Förderung oder kompletter Neubau mit Förderung?“

Denkbar wäre auch eine Kombination aus der Nutzung geeigneter vorhandener Gebäudeteile, notwendigen baulichen Anpassungen und förderfähigen strukturverändernden Neubauanteilen gewesen.

Ob und in welchem Umfang eine solche Lösung förderfähig gewesen wäre, wurde aber gerade nicht abschließend geprüft.

Unsere Einordnung:
Die einfache Gegenüberstellung „Neubau förderfähig – Lübbecke nicht förderfähig“ wird der tatsächlichen Sachlage nicht gerecht.


5. Neubau und Bestandslösung wurden nicht auf derselben Planungstiefe verglichen

Auch bei der vierten Frage enthält die Antwort der MKK eine wichtige Einschränkung:

„Allerdings handelte es sich nicht um zwei bis zur gleichen Planungstiefe ausgearbeitete Bauentwürfe.“

Der Neubau wurde nach der politischen Grundsatzentscheidung immer weiter konkretisiert und inzwischen bis zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung entwickelt.

Nickl & Partner hatten dagegen eine Bestandsbewertung und bauliche Zielplanung erstellt.

Die MKK schreiben selbst:

„Deshalb sind die heute für den Neubau vorliegenden detaillierten Kostenberechnungen nicht unmittelbar mit der damaligen Grobkostenermittlung für die Bestandsvariante gleichzusetzen.“

Das ist ein entscheidender Satz.

Trotzdem wird heute eine Zahl von rund 356 Millionen Euro für die Bestandslösung genannt und mit der Neubauplanung verglichen.

Diese Zahl wurde nach Angaben der MKK nachträglich ermittelt. Dafür wurden unter anderem:

  • die ursprünglich betrachteten Kapazitäten hochgerechnet,
  • ein Baupreisindex angesetzt und
  • ein erhöhter Risikopuffer für das Bauen im Bestand berücksichtigt.

Mögliche Ersatzgebäude und weitere betriebliche Folgekosten sollen darin noch nicht enthalten sein.

Die vollständige Herleitung der 356 Millionen Euro ist für uns bislang nicht nachvollziehbar.

Gerade weil diese Zahl heute als wesentliches Argument dafür verwendet wird, dass die Bestandslösung wirtschaftlich kaum günstiger sei als ein Neubau, sollte die Berechnung vollständig und transparent offengelegt werden.

Unsere Einordnung:
Eine detailliert weiterentwickelte Neubauplanung wird mit einer nachträglich hochgerechneten Bestandsvariante verglichen. Das kann Orientierung geben, ist aber kein Vergleich zweier gleichermaßen tief ausgearbeiteter Alternativen.


6. Wurde überhaupt die richtige Alternative untersucht?

Hinzu kommt aus unserer Sicht eine noch grundsätzlichere Frage.

Die Diskussion wird häufig auf zwei Möglichkeiten reduziert:

  • Neubau in Espelkamp oder
  • umfassende Sanierung des bisherigen Krankenhauses Lübbecke.

Krankenhausversorgung darf aber nicht isoliert an einem einzelnen Standort betrachtet werden.

Für eine flächendeckende Versorgung des gesamten Kreisgebietes müssen auch die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten in Rahden, Bad Oeynhausen und Minden in die Betrachtung einbezogen werden.

Gerade die Hochrechnung der Bestandslösung auf die Kapazität des geplanten Klinikums in Espelkamp muss deshalb hinterfragt werden, wenn im Rahmen eines anderen Gesamtkonzeptes vorhandene Kapazitäten an anderen Standorten einbezogen werden könnten.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur:

„Espelkamp oder Lübbecke?“

Sondern:

„Welches Gesamtkonzept gewährleistet für den gesamten Kreis die beste medizinische Versorgung zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten?“


7. Förderung allein sagt noch nichts über die Wirtschaftlichkeit aus

Für die beiden geplanten Neubauprojekte hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Förderung von insgesamt 178 Millionen Euro in Aussicht gestellt.

Das klingt zunächst erheblich.

Für die wirtschaftliche Bewertung ist aber nicht allein entscheidend, ob ein Projekt gefördert wird.

Entscheidend ist:

Wie viel Geld müssen MKK und Kreis nach Abzug der Förderung tatsächlich selbst finanzieren?

Eine teilweise nicht geförderte Bestandslösung kann wirtschaftlich immer noch günstiger sein als ein wesentlich teurerer Neubau mit Förderung.

Deshalb muss der Vergleich mindestens folgende Punkte berücksichtigen:

  • Gesamtinvestitionskosten,
  • tatsächliche Fördermittel,
  • verbleibender Finanzierungsbedarf,
  • Zinsbelastung,
  • Tilgung,
  • langfristige Betriebskosten und
  • mögliche Kostensteigerungen.

Die bloße Aussage „Neubau förderfähig, Sanierung nicht förderfähig“ reicht für eine wirtschaftliche Entscheidung dieser Größenordnung nicht aus.


8. Woher sollen die künftig besseren Ergebnisse kommen?

Bei der Informationsveranstaltung im Rat der Stadt Porta Westfalica hatte ich ausdrücklich gefragt, woher künftig die zusätzlichen Erträge beziehungsweise besseren Ergebnisse kommen sollen, mit denen die MKK ihren Kapitaldienst leisten wollen.

Die Antwort lautete im Wesentlichen: Die neuen Strukturen würden effizienter.

Aber auch hier muss unterschieden werden.

Effizienzsteigerungen sind keine zusätzlichen Einnahmen.

Sie können dazu führen, dass Kosten sinken oder weniger stark steigen. Ob diese Effekte tatsächlich in der prognostizierten Höhe eintreten, muss sich aber erst noch zeigen.

Zins und Tilgung fallen dagegen verbindlich an.

Andere Klinikneubauten zeigen inzwischen, wie problematisch es werden kann, wenn eine eingeplante „Effizienzrendite“ später nicht in der erwarteten Größenordnung erreicht wird.

Deshalb sollte vor dem Baubeschluss offengelegt werden:

  • Welche jährlichen Ergebnisverbesserungen wurden in der Mittelfristplanung konkret angenommen?
  • Welche Einsparungen sollen durch welche Maßnahmen entstehen?
  • Ab welchem Jahr sollen diese Effekte vollständig wirksam werden?
  • Welche Szenarien wurden gerechnet, wenn die Effizienzgewinne niedriger ausfallen?
  • Und welchen Anteil müsste der Kreis übernehmen, wenn die MKK den Kapitaldienst nicht selbst erwirtschaften können?

9. Bereits entstandene Planungskosten dürfen kein Argument für ein „Weiter so“ sein

In der Informationsveranstaltung wurde außerdem darauf hingewiesen, dass bei einem Abbruch der Neubauprojekte bereits entstandene Planungskosten unmittelbar den Kreishaushalt belasten könnten.

Dafür kann es nachvollziehbare bilanzielle Gründe geben. Aktivierte Planungskosten können bei einem endgültigen Projektabbruch gegebenenfalls nicht mehr als Vermögenswert fortgeführt werden.

Das ändert aber nichts an einem grundlegenden wirtschaftlichen Prinzip:

Bereits ausgegebenes Geld darf nicht allein der Grund dafür sein, noch wesentlich höhere zukünftige Verpflichtungen einzugehen.

Eine mögliche einmalige Belastung aus bereits entstandenen Planungskosten muss deshalb mit den Risiken einer Finanzierung über mehrere Jahrzehnte verglichen werden.

Gerade vor diesem Hintergrund sollte transparent dargestellt werden, warum bestimmte Belastungen bei einem Projektstopp angeblich sofort durchschlagen würden, während andere finanzielle Auswirkungen des Neubaus über viele Jahre beziehungsweise Jahrzehnte verteilt werden.


10. In wenigen Wochen soll entschieden werden

Am 14. September soll der Kreistag über das weitere Vorgehen entscheiden.

Gleichzeitig erklären Kreis und Mühlenkreiskliniken nach Abschluss der Bürgerdialoge:

„Alle wesentlichen Informationen liegen auf dem Tisch.“

Gerade die jetzt vorliegenden schriftlichen Antworten zeigen aus unserer Sicht jedoch, dass bei zentralen Punkten weiterhin Klärungsbedarf besteht.

Denn nun wissen wir:

  • Die Bestandsvariante wurde nicht abschließend auf Förderfähigkeit geprüft.
  • Eine abschließende schriftliche ablehnende Förderentscheidung gibt es nicht.
  • Ein Förderantrag wurde nicht gestellt.
  • Eine teilweise Förderfähigkeit strukturverändernder Maßnahmen wird von den MKK selbst nicht ausgeschlossen.
  • Die Varianten wurden nicht auf gleicher Planungstiefe ausgearbeitet.
  • Die 356 Millionen Euro für die Bestandslösung beruhen auf einer nachträglichen Hochrechnung.

Das sind keine Nebensächlichkeiten.

Und es bedeutet auch nicht automatisch, dass der Neubau die falsche Entscheidung sein muss.

Aber es bedeutet, dass der Kreistag vor einer endgültigen Entscheidung genau wissen sollte, wie belastbar die wesentlichen Annahmen tatsächlich sind.


Unser Fazit

Die schriftlichen Antworten der MKK schaffen Klarheit – allerdings teilweise anders, als es die bisherige öffentliche Diskussion erwarten ließ.

Die Weiterentwicklung des Krankenhauses Lübbecke wurde nicht abschließend auf Förderfähigkeit geprüft.

Es gibt keine abschließende schriftliche Förderentscheidung, die die gesamte Variante als nicht förderfähig einstuft.

Es wurde kein entsprechender Förderantrag gestellt.

Und selbst die MKK räumen ein, dass einzelne strukturverändernde Neubaumaßnahmen einer umfassenderen Bestandslösung möglicherweise förderfähig gewesen wären.

Gleichzeitig wurden Neubau und Bestandslösung nicht auf derselben Planungstiefe untersucht.

Damit ist die häufig vermittelte einfache Gegenüberstellung „Neubau förderfähig – Lübbecke nicht förderfähig“ aus unserer Sicht nicht ausreichend, um eine Investitionsentscheidung dieser Größenordnung zu begründen.

Es geht nicht darum, eine längst getroffene politische Position nachträglich zu verteidigen.

Es geht darum, vor einer Entscheidung mit finanziellen Folgen über Jahrzehnte sicherzustellen, dass Alternativen fair verglichen, Annahmen überprüft und Risiken vollständig dargestellt wurden.

Noch besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu klären. Nach einem endgültigen Baubeschluss wird eine Kurskorrektur erheblich schwieriger und möglicherweise sehr teuer.

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