Ratsfraktion der Wählergemeinschaft Porta Anfragen,JHA (Jugendhilfeausschuss),Kindertagesbetreuung Anfrage Neuer Kita-Standort Hausberge: Es besteht im Vorfeld möglicher Beschlussfassungen noch erheblicher Beratungsbedarf

Anfrage Neuer Kita-Standort Hausberge: Es besteht im Vorfeld möglicher Beschlussfassungen noch erheblicher Beratungsbedarf

 

 

Die Wählergemeinschaft Porta – Wir in Porta sieht im Vorfeld möglicher Beschlussfassungen noch erheblichen Beratungsbedarf und bittet um Beantwortung folgender Fragen.

  • Frage 1: – Wie wird die Notwendigkeit eines weiteren Kita-Standorts vor allem in zentralörtlicher Lage bzw. im Ortsteil Hausberge begründet?
  • Antwort auf Frage 1: Entsprechend der sich abzeichnenden Einwohnerzahl der unter 6-
    jährigen im Ortsteil Hausberge, ergibt sich hier ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen.
  • Frage 2: -Laut Verwaltung haben eine Reihe von Eltern ihr Interesse an dem spezifischen Angebot des christlichen Schulvereins bekundet. Wie viele Kinder der vorliegenden Interessenbekundungen kommen aus dem Ortsteil Hausberge bzw. aus dem zentralörtlichen Bereich?
  • Antwort auf Frage 2: Die Interessensbekundungen von Eltern an einem spezifischen Angebot eines Trägers in einem speziellen Ortsteil sind nicht maßgeblich. Im Rahmen der Anmeldung für einen Betreuungsplatz können die Eltern frei entscheiden bei welcher Einrichtung in Porta Westfalica sie ihr Kind anmelden, die dafür zugrundeliegenden Entscheidungsgründe obliegen dem freien Elternwillen.
  • Frage 3: – Können Kinder, deren Eltern nicht in Porta Westfalica wohnen, die geplante Kindertagesstätte in Hausberge besuchen?
  • Antwort auf Frage 3: Grundsätzlich können Kinder aus Porta Westfalica die Betreuungseinrichtungen in Porta Westfalica besuchen. Ausnahmen werden in Einzelfällen zugelassen. Sofern Kinder, die außerhalb von Porta Westfalica wohnen, im Einzelfall eine Betreuungseinrichtung innerhalb von Porta Westfalica besuchen, besteht hierfür eine Absprache mit den umliegenden Kommunen. Die Kosten werden in diesen Fällen untereinander abgerechnet.
  • Frage 4: Dass Außengelände der jetzt geplanten Kindertagesstätte grenzt unmittelbar an den Kreuzungsbereich der B482. Im Hinblick auf den Nutzungszweck – Aufenthalt von kleinen Kindern mit ihren Betreuungspersonen im Freien – sind vordringlich die Anforderungen an den Schutz der Gesundheit zu beachten. In verschiedenen Gutachten wird z.B. als Zielwert empfohlen, dass ein Lärmpegel durch Straßenverkehr tagsüber von Lr,T = 60 dB(A) auf einer Freispielfläche nicht überschritten werden sollte. Wurde für das geplante Freigelände der Kindertagesstätte ein entsprechendes Immissionsgutachten (Lärm, Luft) eingeholt?
  • Antwort auf Frage 4: Für das geplante Projekt liegt ein genehmigter Bauantrag vor. Für das Genehmigungsverfahren ist kein Gutachten für Lärmemissionen angefordert worden, da keine Notwendigkeit hierfür besteht. Ob der LWL entsprechende Vorgaben fordert, obliegt dem LWL im Rahmen des Prüfungsverfahrens.
  • Frage 5: So sind gesellschaftliche Veränderungen, die Heterogenität von Lebenslagen der Menschen, fachliche Anforderungen der Förderung von Kindern, Übergänge zu Schule, komplexe Bedarfskonstellationen zwischen Kindertagesstätte, Tagespflege sowie die Maßgabe der Vernetzung im Rahmen von Bildungslandschaften bei der Bewertung des Interessenbekundungsverfahren mit einbezogen worden. Inwieweit deckt das Angebot des Christlichen Schulvereins aufgrund seiner klaren evangelikalen Ausrichtung die Bedarfe aller Familien in Hausberge bzw. in der Stadt ab?
  • Antwort auf Frage 5: siehe Frage 2
  • Frage 6: – Haben freie Träger im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips immer Vorrang oder ist die begründete Einrichtung einer städtischen Kindertagesstätte rechtlich zulässig?
  • Antwort auf Frage 6: Ein freier Träger ist der Kommune gemäß § 4 Abs. 2 SGB VIII vorzuziehen.
    Auf Nachfrage von Ratsmitglied Lehmann, ob es ein funktionierendes Übergangsmanagement mit den Grundschulen geben wird, und die Kinder im Anschluss an die Kindergartenzeit eine Grundschule in Porta Westfalica besuchen werden bzw. könnten, verweist Jens Kütenbrink darauf, dass grundsätzlich 94% der Kinder Schulen in Porta Westfalica und die übrigen 6 % andere Schulen (Waldorfschule, FES) besuchen. Diese Entscheidung obliegt den Eltern. Der Verwaltung liegen keinerlei Hinweise vor, dass der christliche Schulverein, als potenzieller Träger einer neuen Kindertageseinrichtung, die Zusammenarbeit mit den Grundschulen in Porta Westfalica ablehnen könnte.

 

 

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