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Geruchsbelastung Veltheim: WP fragt beim Kreis nach – Belästigungsschutz gilt auch ohne Gesundheitsgefahr

Seit Wochen klagen Anwohner in Veltheim über starken Geruch – besonders in den Abendstunden. Die Wählergemeinschaft Porta (WP) hat am 16.10.2025 beim Kreis (Umweltamt) eine Sachstandsanfrage gestellt und auf den Belästigungsschutz nach BImSchG sowie eine GIRL-Bewertung hingewiesen.


Unsere Anfrage vom 16.10.2025 (Auszug)

Betreff: Geruchsimmissionen Porta Westfalica-Veltheim – kurze Sachstandsanfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit rund drei Wochen werden in Porta Westfalica-Veltheim erhebliche Geruchsbelastungen gemeldet. Erlaubt sei noch der Hinweis, dass diese sehr starken Geruchsbelästigungen eher im Spätnachmittags-/Abendstundenbereich bemerkbar sind. Nach Ihren öffentlichen Aussagen sowie der Berichterstattung gilt das Klärschlamm-Zwischenlager der Firma Remondis neben der Kläranlage als mutmaßliche Quelle.

Uns ist bewusst, dass die endgültige Bewertung Ihrer Behörde vorbehalten bleibt.


Hinweis BImSchG: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schützt nicht nur vor Gesundheitsgefahren, sondern ausdrücklich auch vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form erheblicher Belästigungen (u. a. durch Geruch). Auch ohne festgestellte Gesundheitsgefahr besteht daher Handlungsbedarf, um unzumutbare Gerüche zu verhindern oder zu minimieren.


Wir bitten um Beantwortung:

  1. Derzeit angenommene Quelle samt Betriebszustand (z. B. Zwischenlagerung/Wartung). Liegen Messungen/Proben oder eine Bewertung nach GIRL (Geruchs-Immissions-Richtlinie) vor? Wenn ja: kurz Methodik/Ergebnisse.

  2. Welche Sofortmaßnahmen sind angeordnet oder mit dem Betreiber abgestimmt (z. B. Abdeckung/Einhausung, Logistik-/Zeitfenster, Umschichtungen vermeiden, Reinigungs-/Waschkonzept)?

  3. Zeit- und Maßnahmenplan bis zur dauerhaften Abhilfe (inkl. vorauss. Ende evtl. Wartungsphasen).


Mit freundlichen Grüßen
Susanne Korff · Wählergemeinschaft Porta e. V.

Warum das wichtig ist

  • Belästigungsschutz zählt: Nach BImSchG müssen unzumutbare Gerüche reduziert werden – auch wenn keine „Gesundheitsgefahr“ festgestellt ist.

  • GIRL schafft Klarheit: Mit der Geruchs-Immissions-Richtlinie bzw. seit neustem TA-Luft – lässt sich objektiv bewerten, ob Richtwerte (z. B. 10 % Geruchsstunden/Jahr in Wohngebieten) überschritten werden.

Was wir erwarten

  • Abend-/Wochenend-Kontrollen direkt in Veltheim (wenn es typischerweise riecht),

  • kurzfristige Übergangsmaßnahmen beim Betreiber (u. a. Abdeckung/Einhausung, keine Umschichtungen nach 17 Uhr, ggf. Neutralisation/Filter),

  • ein Zeit- & Maßnahmenplan bis zur dauerhaften Abhilfe,

  • öffentliche Kurz-Updates bis zur Entspannung der Lage.

Hinweise melden (helfen der Zuordnung)

Bitte weiterhin Wahrnehmungen dokumentieren: Ort, Uhrzeit, Windrichtung, Intensität, Dauer.
Außerhalb der Öffnungszeiten: Kreisleitstelle 05703 / 981120.

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