Wird der Denkmalschutz ausgehebelt?

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Fachplanung im Rahmen des Denkmalschutzes öffentlich machen

Der Denkmalschutz von besonders schützenwerten Gebäuden bleibt offenbar weiter ein Problem in Porta Westfalica. Nachdem weiter tatenlos zugesehen wird, wie das Kaiserhof-Areal trotz hoher denkmalrechtlicher Auflagen verkommt, wurde jetzt das ortsbildprägende Lindenhaus auf dem Kiekenbrink einfach abgerissen. Angeblich war die Bausubstanz des Lindenhauses geschädigt und ein erstelltes Gutachten sei zu der Aussage gekommen, dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet sei.

Allerdings wurden weder Politik noch Ortsheimatpfleger über den folgenden Abriss informiert, noch gab es für die Öffentlichkeit eine nachvollziehbare Abwägung, ob das errichtete Gebäude noch zu retten sei. Nachfragen der Politik werden mit dem Argument beiseitegeschoben, dass eine Löschung aus der Denkmalliste ausschließlich von Amt wegen erfolgt und nicht aus politischen Erwägungen.

Sicher, vieles mag nach Auffassung der Verwaltung ordnungsgemäß verlaufen sein, doch hätten Bezirksausschuss und der zuständige Fachausschuss möglichst schon im Vorfeld des beabsichtigten Abrisses eingebunden werden müssen, schließlich plant die Stadtverwaltung für ihre Bürgerinnen und Bürger. Gerade weil die Entwicklung der Ortsteile den Menschen sehr am Herzen liegt, ist eine möglichst transparente und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Politik gefordert. Sie schafft Transparenz und eine gemeinsame Wissensbasis. Letztendlich profitiert Ortsplanung gerade von der Perspektive derer, die vor Ort wohnen.

Im Fall des plötzlichen Abrisses des Lindenhauses im Hauruckverfahren bleibt der Eindruck bestehen, dass hier schnell vollendete Tatsachen geschaffen werden sollten. Einfach abreißen, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Obrigkeitsdenken war gestern! Gründe, warum ein Denkmal in Gefahr geraten kann, können nachvollziehbar sein, doch jeder Fall ist es wert, sich für den Erhalt einzusetzen. Die gilt umso mehr, da das Haus nicht nur aufgrund seiner exponierten Lage zum Ortsbild beitrug, sondern auch kulturgeschichtlich wertvoll war.

Wie politische und fachliche Entscheidungen auf kommunaler Ebene zustande kommen, ist gesetzlich im Denkmalschutzgesetz NRW geregelt. Eine freiwillig durchgeführte Bürgerbeteiligung ändert an diesen Grundsätzen nichts! Es wäre daher zu erwarten gewesen, dass im Vorfeld der Entscheidung transparent über den geplanten und jetzt vollendeten Abriss des imposanten Lindenhauses informiert worden wäre.

Leider Fehlanzeige.

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