Bericht Ratssitzung vom 10.11.2025

Gremium: Konstituierende Sitzung des Rates
Datum: 10.11.2025
Für die Wählergemeinschaft Porta anwesend: Dietmar Lehmann und Susanne Korff


In der konstituierenden Sitzung des Rates am 10.11.2025 wurden unter anderem folgende
Themen beraten. Nachfolgend dokumentieren wir ausgewählte Punkte ausführlicher.

Wichtige TOPs

  • 4. Mündliche Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern
  • 6. Neufassung der Hauptsatzung
  • 7. Festlegung der Ausschüsse und deren Besetzung
  • 16. Budget für regenerative Energien

4. Mündliche Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden zwei Anliegen vorgebracht, die den Alltag
vieler Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen.

4.1 Toilettensituation an der Grundschule Kleinenbremen

Worum ging es?
Eltern und Mitglieder des Fördervereins der Grundschule Kleinenbremen schilderten die
unhaltbare Situation der Schultoiletten. Die Toiletten seien sehr alt und marode,
befänden sich im Keller, würden stark riechen und würden von vielen Kindern aus Angst
oder Ekel gemieden. Als Ausweichmöglichkeit stehe zwar ein Toilettenwagen zur Verfügung,
dieser könne jedoch nur mit einem gesondert abzuholenden Schlüssel genutzt werden.
Zur Unterstreichung des Anliegens wurden dem Gremium 781 Unterschriften von Eltern
übergeben.

Reaktion / weiteres Vorgehen:
Die Bürgermeisterin verwies auf den Sachstand Schulsanierungen.

4.2 Nicht funktionierende Straßenbeleuchtung und BZA-Budgets in Holzhausen

Worum ging es?
Kai Wiebesiek, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Holzhausen, wies darauf hin, dass im Ort
mehrere Straßenlaternen seit längerer Zeit außer Betrieb sind. Laut Schadenmelder bestehe
der Defekt bereits seit Januar, eine Reparatur sei bislang nicht erfolgt. Vor dem Hintergrund
der anstehenden Weihnachtszeit wurde nachgefragt, wann die Laternen wieder instand gesetzt werden,
da die geplante Weihnachtsbeleuchtung ohne funktionierende Straßenbeleuchtung nur eingeschränkt
sinnvoll sei.

Darüber hinaus stellte er Fragen zum zweiten Teil der Budgets der Bezirksausschüsse (BZA).
Konkret ging es um die Auslegung der Regelung, dass eine Einzelförderung von Vereinen
ausgeschlossen sei: Wie sei dies genau zu verstehen, welche Maßnahmen seien über das
Budget förderfähig und wie verhalte es sich insbesondere mit den Kosten für Weihnachtsbeleuchtung
im gesamten Ort?


6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Porta Westfalica

Vorlage: 223/2025

Worum ging es?
Die Hauptsatzung regelt grundlegende organisatorische und verfahrensmäßige Fragen der
Stadt Porta Westfalica (u. a. Zuständigkeiten, Gremienstruktur, Rechte der Ratsmitglieder
und Öffentlichkeit). Mit der Vorlage 223/2025 wurde eine umfassende Neufassung der
Hauptsatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Wesentliche Inhalte der Neufassung (auszugsweise):

  • Neuer § 4a „Bildaufnahmen/Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen des Rates“:
    In die Hauptsatzung wurde aufgenommen, unter welchen Voraussetzungen Bild-, Film- und
    Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates zulässig sind. Die Regelung betrifft
    nicht nur die Bürgermeisterin und den Beigeordneten, sondern ausdrücklich auch die
    Fachbereichsleitungen.
  • Anpassung § 3 „Bezirksausschüsse“:
    Für die Bezirksausschüsse wird festgelegt, dass sie jeweils aus 11 Mitgliedern
    bestehen und mindestens zwei Mitglieder Ratsmitglieder sein müssen. Die
    Mitglieder – einschließlich der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger – werden vom Rat
    bestellt, Grundlage ist dabei das Stimmenverhältnis der Ratswahl in den
    jeweiligen Stadtbezirken
    . Alle Mitglieder eines Bezirksausschusses sollen in dem
    Bezirk wohnen, für den der Bezirksausschuss gebildet wird. Die Regelung zu den
    beratenden Mitgliedern verweist nun unmittelbar auf die gesetzlichen Vorgaben in
    § 39 Abs. 4 GO; der bisherige entsprechende Absatz in der Hauptsatzung entfällt.

Position der Wählergemeinschaft Porta:
Die Wählergemeinschaft Porta unterstützt ausdrücklich die in § 3 verankerte Zielsetzung,
die Bezirksausschüsse mit Mitgliedern zu besetzen, die im jeweiligen Bezirk wohnen und
mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind. Dieses Prinzip beherzigen wir bereits seit
Beginn der Wahlperiode und achten bei unseren Benennungen darauf, Ortskenntnis und
lokale Netzwerke in die Arbeit der Bezirksausschüsse einzubringen. Aus unserer Sicht
stärkt dies die Verankerung der Bezirksausschüsse vor Ort und verbessert die Qualität der
Entscheidungen.


7. Festlegung der Ausschüsse und deren Besetzung

7.1 Bildung der Ausschüsse

Worum ging es?
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde die Bildung der Ausschüsse für die neue Wahlperiode
beschlossen. Damit wurde festgelegt, welche Fachausschüsse es künftig gibt und in welcher
Struktur die inhaltliche Arbeit des Rates vorbereitet wird.

Diskussion im Rat:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich bei der Abstimmung, da der bisherige
Ausschuss für Digitalisierung und Klimaschutz (ADK) nicht mehr vorgesehen ist. Aus ihrer
Sicht ist der Wegfall dieses Gremiums kritisch zu bewerten. SPD-Vertreter Rahnenführer
stellte dem gegenüber heraus, dass es sich beim ADK im Wesentlichen um einen
Informationsausschuss gehandelt habe, in dem die Mitglieder vor allem Stellungnahmen
abgegeben hätten.

Abstimmungsergebnis:
Die Bildung der Ausschüsse wurde mehrheitlich angenommen. Die Grünen enthielten sich
aufgrund des Wegfalls des ADK.

7.2 Neufassung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Porta Westfalica

Vorlage: 219/2025

Worum ging es?
Mit der Neufassung der Zuständigkeitsordnung wurde festgelegt, welche Themen und Aufgaben
künftig den einzelnen Ausschüssen des Rates zugeordnet sind. Damit wird geregelt, in welchem
Gremium bestimmte Fachfragen vorberaten und Entscheidungen vorbereitet werden.

Diskussion im Rat:
SPD-Vertreter Rahnenführer wies darauf hin, dass das bisherige Klimaschutzbudget
in der neuen Zuständigkeitsordnung erhalten bleibe, nun aber unter einer anderen
Bezeichnung geführt werde und in die neue Struktur eingebettet sei.

Weber (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begründete die Enthaltung seiner Fraktion mit der
Zuordnung einzelner Zuständigkeiten, insbesondere im Bereich des Bildungsausschusses.

Lehmann (Wählergemeinschaft Porta) kündigte die Enthaltung der WP an. Aus Sicht der
Wählergemeinschaft sollten bildungsnahe Themen – wie beispielsweise die Gestaltung
von Schulhöfen – weiterhin dem Bildungsausschuss zugeordnet bleiben und nicht in
andere Gremien verlagert werden.

Rahnenführer betonte abschließend, die neue Zuständigkeitsordnung sei aus Sicht einer
großen Mehrheit des Rates effektiver; eine breite Mehrheit habe sich für diese
Zuordnung ausgesprochen.

Position der Wählergemeinschaft Porta:
Die Wählergemeinschaft Porta hat sich bei der Neufassung der Zuständigkeitsordnung
enthalten. Hintergrund ist insbesondere die Sorge, dass an Schulen relevante Gestaltungs-
und Ausstattungsfragen (z. B. Schulhöfe) zu stark aus dem Bildungsausschuss
herausgelöst und in andere Gremien verschoben werden. Aus Sicht der WP sollten
Entscheidungen mit unmittelbarem Bildungsbezug möglichst im zuständigen Fachgremium
für Bildung vorbereitet werden.

Abstimmungsergebnis:
Die Neufassung der Zuständigkeitsordnung wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Enthaltung: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Wählergemeinschaft Porta und die Bürgermeisterin.

7.3 Festlegung der Größe und Struktur der Ausschüsse

Worum ging es?
Unter diesem Punkt wurde festgelegt, wie groß die einzelnen Ausschüsse sein sollen und
wie sie strukturiert sind (Anzahl der Mitglieder, Sitzverteilung nach Fraktionen usw.).
Die Regelung bildet die Grundlage für die spätere Besetzung der Ausschüsse.

Diskussion im Rat:
Grundlage der Beschlussfassung war eine gemeinsame Erklärung der Fraktionen, in der
sich die im Rat vertretenen Gruppen auf eine einvernehmliche Größe und Struktur der
Ausschüsse verständigt hatten.

Abstimmungsergebnis:
Die Festlegung von Größe und Struktur der Ausschüsse wurde angenommen.
Enthaltung: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ja-Stimmen: übrige Fraktionen, darunter auch die Wählergemeinschaft Porta.

7.4 Wahl der Ausschussmitglieder und stellvertretenden Ausschussmitglieder

Worum ging es?
Nach der vorherigen Festlegung von Größe, Struktur und Zuständigkeiten wurden die
Ausschussmitglieder und ihre Stellvertretungen für die neue Wahlperiode gewählt.
Grundlage war eine gemeinsame Erklärung der Fraktionen mit den vorgeschlagenen
Personen für die jeweiligen Ausschüsse.

Diskussion im Rat:
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgte auf Basis des gemeinsam getragenen Vorschlags
der Fraktionen. Es gab keine weitergehende Aussprache zu einzelnen Personalvorschlägen.

Abstimmungsergebnis:
Alle Vorschläge zur Wahl der Ausschussmitglieder und stellvertretenden
Ausschussmitglieder wurden einstimmig beschlossen. Auch die beibehaltene
Vertretungsregelung – entsprechend der bisherigen Praxis – wurde einstimmig beschlossen.

7.5 Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze

Worum ging es?
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden die Vorsitzenden und stellvertretenden
Vorsitzenden der Fachausschüsse gewählt. Ein einheitlicher Wahlvorschlag aller
Fraktionen
lag nicht vor. Daher wurden die Vorsitze nach dem Zugreifverfahren
(d’Hondt) und – bei Stimmengleichheit – per Los vergeben. Fraktionszusammenschlüsse
bzw. Zähllistenverbindungen waren zulässig und wurden von einzelnen Fraktionen auch genutzt.

Diskussion im Rat:
Zu Beginn wurde darauf hingewiesen, dass Fraktionszusammenschlüsse im Rahmen
der Verteilung der Ausschussvorsitze möglich sind und von mehreren Fraktionen in Anspruch
genommen wurden. Zugleich machten GRÜNE, Wählergemeinschaft Porta und DIE LINKE deutlich,
dass ihre gemeinsame Erklärung vom 03.11.2025 weiterhin Gültigkeit besitzt
und ihre Haltung zur Verteilung der Ausschussvorsitze bestimmt. Einvernehmen über einen
gemeinsamen Wahlvorschlag aller Fraktionen kam dennoch nicht zustande.

Ergebnis der Wahlen:

Gremium Vorsitz Stellvertretung
Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur AfD: Wolters (per Los) SPD: Wehking
Ausschuss für Planung und Umweltschutz SPD: Achilles CDU: Horstmann
Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen CDU: Luthe DIE LINKE: Borgmann (per Los)
Bauausschuss CDU: Wolf SPD: Jörg Horstmeier
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Stadtmarketing SPD: Rahnenführer CDU: Jenny Klar
Rechnungsprüfungsausschuss GRÜNE: Weber (per Los) AfD: Kacki (per Los)
Wahlprüfungsausschuss WP: Lehmann (per Los) GRÜNE: Weber
Einordnung der Wählergemeinschaft Porta

Warum das Ergebnis im Bildungsausschuss problematisch ist
Der Vorsitz des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur ist per Los an die AfD
gegangen. Das ist formal möglich, aus Sicht der Wählergemeinschaft Porta aber politisch
verfehlt und vermeidbar. CDU und SPD hätten mit ihrer Mehrheit eine andere Lösung
organisieren können. Die oft beschworene „Brandmauer“ gegenüber der AfD hat dieser
Belastungsprobe nicht standgehalten.

Verhalten der Wählergemeinschaft Porta
Unmittelbar nach Bekanntwerden des AfD-Anspruchs hat die WP ihr Veto eingelegt und den
1/5-Widerspruch gegen einen einheitlichen Vorschlag zu den Ausschussvorsitzen angestoßen –
für mehr Transparenz und gegen Entscheidungen im Hinterzimmer. Für die WP ist klar:
Gerade im sensibelsten Fachgremium der Stadt – zuständig für Bildung, Soziales, Sport und
Kultur – braucht es eine Leitung, die für eine demokratische, plurale und inklusive
Bildungspolitik steht.

Warum der Vorsitz im Bildungsausschuss besondere Bedeutung hat
Der Ausschuss setzt Leitlinien für Schulentwicklung, Ganztagsangebote, Ausstattung und
Förderung im Bildungs-, Sozial- und Kulturbereich. Der Vorsitz prägt Moderation, Ton und
Arbeitsweise des Gremiums, koordiniert die Zusammenarbeit und ist Ansprechpartner für
Schulen, Träger, Vereine und Verbände – mit hoher symbolischer Wirkung. Für die WP gilt:
Keine schleichende Normalisierung von Kräften, die demokratische Grundprinzipien
relativieren. Wir stehen für eine offene, respektvolle und faktenbasierte Bildungskultur,
die Vielfalt ermöglicht, Benachteiligungen abbaut und Ausgrenzung entschieden
entgegentritt.

Die ausführliche Stellungnahme der Wählergemeinschaft Porta zu diesem Vorgang finden Sie hier:

WP übt deutliche Kritik an CDU und SPD (Stellungnahme vom 10. November 2025)


16. Budget für regenerative Energien

Vorlage: 239/2025 (1. Nachtrag)

Worum ging es?
Mit der Vorlage 239/2025 wurde vorgeschlagen, das im Jahr 2020 eingeführte
Klimaschutzbudget in Höhe von 300.000 € nicht fortzuführen und stattdessen
ab dem Haushaltsjahr 2026 ein Budget für regenerative Energien bereitzustellen.
Über die Verwendung dieses Budgets soll gemäß Zuständigkeitsordnung künftig der
Ausschuss für Planung und Umweltschutz entscheiden. Die Übertragung nicht
verbrauchter Mittel des Klimaschutzbudgets aus den Jahren 2025 und 2026 in das jeweilige
Folgejahr wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Begründung der Verwaltung (aus der Vorlage):
In der Beschlussvorlage wird ausgeführt, dass sich die Verwendung des bisherigen
Klimaschutzbudgets nicht immer mit den Vorgaben des Haushaltsrechts vereinbaren ließ
bzw. zu vermeidbarem und nicht zielführendem Arbeitsaufwand geführt habe. Zugleich
bestünden weiterhin erhebliche Aufgaben im Bereich der energetischen Sanierung sowie der
Umstellung auf regenerative Energien. Für diese Zwecke solle daher ein eigenes Budget
bereitgestellt werden.

Der Bedarf für die Beschaffung klimafreundlicher Ausstattung und Materialien solle
künftig im Rahmen der regulären Haushaltsplanungen der einzelnen Produkte berücksichtigt
und – nach entsprechender Bewertung – ggf. ansatzerhöhend eingeplant werden. Haushalts-
rechtliche Auswirkungen würden sich erst im Zuge weiterer Haushaltsberatungen ergeben.
In der Vorlage wird festgehalten, dass die Ziele des Klimaschutzes weiterhin bei
Haushaltsplanung und -ausführung berücksichtigt werden sollen.

Diskussion im Rat:
In der Diskussion stand insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob mit der Umstellung vom
allgemeinen Klimaschutzbudget auf ein enger gefasstes Budget für regenerative Energien
Spielräume für Klimaschutzmaßnahmen beschnitten werden. Kritisch gesehen wurde, dass
nicht verbrauchte Mittel der bisherigen Klimaschutzbudgets nicht in Folgejahre übertragen
werden dürfen und damit die bisherige Flexibilität reduziert wird.

Position der Wählergemeinschaft Porta:
Die Wählergemeinschaft Porta hat sich bei dieser Vorlage enthalten. Inhaltlich teilen
wir die grundsätzliche Kritik der GRÜNEN, dass mit der Neuregelung das bisherige, breiter
angelegte Klimaschutzbudget faktisch beschnitten und in seiner Wirkung eingeschränkt
wird. Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass wichtige Klimaschutzmaßnahmen, die über
reine Investitionen in regenerative Energien hinausgehen, künftig schwerer abbildbar sind
und an Sichtbarkeit verlieren.

Zugleich erkennen wir an, dass Investitionen in energetische Sanierung und regenerative
Energien weiterhin notwendig sind und ein eigenes Budget hierfür sinnvoll sein kann. Unsere
Enthaltung soll daher deutlich machen: Wir erwarten eine Ausgestaltung, die Klimaschutz
nicht nur haushaltsrechtlich „aufräumt“, sondern politisch stärkt – mit klaren, wirksamen
Instrumenten und nachvollziehbarer Mittelverwendung.

Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wurde mehrheitlich beschlossen.
Gegenstimmen: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Enthaltungen: AfD und Wählergemeinschaft Porta (die WP ausdrücklich aus
anderen Gründen als die AfD, insbesondere wegen der Einschränkung und veränderten
Verwendung des bisherigen Klimaschutzbudgets).

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