Anfrage zum Förderprogramm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“

Das Land NRW stellt in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union einen Betrag von 196 Millionen Euro für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude zur Verfügung.
Land und EU fördern energetische Sanierung öffentlicher Gebäude mit rund 196 Millionen Euro Land NRW.

Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, Gebäude zu unterstützen, bei deren Planung und Bau die Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht umgesetzt wurden. Die Förderung umfasst Maßnahmen wie Wärmedämmung, Sonnenschutz, Erneuerung von Heizungsanlagen, Wärmespeicher, sowie die Entwicklung von Energiekonzepten und entsprechenden Planungsleistungen.

Angesichts dieser Initiative stellt die Fraktion der Wählergemeinschaft folgende Fragen:

1. Auf welche kommunalen Gebäude sowie Gebäude kommunaler Unternehmen kann das oben genannte Förderproramm angewendet werden?

Antwort:
Die abschließende Prüfung der Verwaltung ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden
im nächsten Ausschuss für Digitalisierung und Klimaschutz präsentiert.

2. Plant die Verwaltung, sich um die Inanspruchnahme entsprechender Fördermittel zu be-mühen? Falls ja, welche Objekte sind für die Förderung vorgesehen? Falls nein, aus wel-chen Gründen wird auf eine Bewerbung verzichtet?

Antwort:
Die Verwaltung plant die Beantragung von Fördermittel und befindet sich in Abstimmungsprozess
mit der Bezirksregierung sowie der Beschaffung bzw. Erstellung der Antragsunterlagen.

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