Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um eine schriftliche und detaillierte Beantwortung unserer Fragen zur Nutzungsentschädigung für Geflüchtete in Porta Westfalica, die eine Arbeit aufgenommen haben und daher verpflichtet sind, eine Gebühr für ihre Unterbringung in einer städtischen Unterkunft zu zahlen. Diese Informationen sind nicht nur für uns von Interesse, sondern insbesondere für die ehrenamtlich Engagierten, die Geflüchtete unterstützen und eine verlässliche Informationsgrundlage benötigen.
Aus der bisherigen Auskunft der Verwaltung wissen wir, dass für die Unterbringung in einer städtischen Flüchtlingsunterkunft eine Gebühr erhoben wird, sobald ein Geflüchteter eine Arbeit aufnimmt und nicht mehr durch den Sozialleistungsträger finanziert wird. Diese Gebühr beträgt aktuell 164,41 € monatlich und setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr (2,70 €/m²), Betriebskosten (141,53 €/Person) und Inventarkosten (1,28 €/Person). Eine Möglichkeit zur Reduzierung oder zum Erlass der Gebühren ist in Porta Westfalica nicht vorgesehen.
Da jedoch viele Betroffene über diese Regelungen nicht ausreichend informiert sind, besteht die Gefahr, dass sie unbeabsichtigt Schulden aufbauen, weil sie nicht wissen, dass sie mit Arbeitsaufnahme zahlungspflichtig werden. Um hier für mehr Transparenz zu sorgen, bitten wir um eine detaillierte schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Rechtsgrundlage
Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Nutzungsgebühren für erwerbstätige Geflüchtete in Porta Westfalica erhoben? In welcher konkreten kommunalen Satzung sind diese Regelungen verankert, und wo ist diese Satzung öffentlich einsehbar?
2- Informationspflicht
Wie genau werden Geflüchtete, die eine Arbeit aufnehmen, darüber informiert, dass sie mit ihrem Einkommen selbst für die Unterkunftskosten aufkommen müssen? Welche Kommunikationswege gibt es, und in welchen Sprachen werden die Informationen bereitgestellt?
3. Praktische Umsetzung
Ab wann und unter welchen Voraussetzungen erhalten Geflüchtete einen Gebührenbescheid? Gibt es eine Übergangsfrist nach Arbeitsaufnahme? Wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen berücksichtigt?
4. Schuldenprävention
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Geflüchtete nicht unwissentlich Schulden anhäufen? Gibt es eine Beratungspflicht oder eine Begleitung durch die Verwaltung?
5. Ehrenamtliche Unterstützung
Gibt es Überlegungen, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer besser in den Informationsfluss einzubinden, damit sie die Betroffenen gezielt unterstützen können? Falls nein, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, dies zu verbessern?
6. Vergleich mit anderen Kommunen
Wie verhält sich die Höhe der Nutzungsgebühren in Porta Westfalica im Vergleich zu anderen Städten im Kreis Minden-Lübbecke oder benachbarten Kommunen?
7. Zukünftige Anpassungen
Wird die Höhe der Gebühren regelmäßig überprüft und angepasst? Falls ja, nach welchen Kriterien?
Da dieses Thema weitreichende Auswirkungen auf die Betroffenen hat und für die Ehrenamtlichen von großer Bedeutung ist, bitten wir um eine detaillierte schriftliche Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ayodele Osoba Susanne Korff
(Sachkundiger Bürger ) (Sachkundiger Bürgerin)