Änderungsantrag zur „Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Porta Westfalica vom 28.09.2022“ für den nächsten Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die freie Kulturszene ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines lebendigen, vielfältigen und offenen Gemeinwesens. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Transformationen und wachsender Herausforderungen kommt ihr eine wichtige Rolle zu: als Ort des Austauschs, der Reflexion, der Teilhabe und der Begegnung. Kulturarbeit darf sich dabei nicht auf klassische Institutionen beschränken, sondern muss auch neue Formate, junge Initiativen und ehrenamtliches Engagement berücksichtigen.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag zur bestehenden Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit möchten wir die strukturellen Rahmenbedingungen zeitgemäß weiterentwickeln. Ziel ist es, einerseits die verlässliche Unterstützung etablierter Kulturträger zu sichern, andererseits aber auch neue Impulse durch projektbezogene Förderung zu ermöglichen. Zudem soll die Förderung transparenter, zugänglicher und stärker an das öffentliche Interesse gebunden werden.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Porta Westfalica vom 28.09.2022 wird wie folgt geändert:
- a) Ergänzung in Ziffer 2 (Zuwendungsempfänger):
Am Ende der Ziffer 2 wird folgender Satz angefügt:
„In begründeten Ausnahmefällen können auch Antragsteller ohne Sitz in Porta Westfalica gefördert werden, sofern die beantragte Maßnahme nachweislich in Porta Westfalica stattfindet, einen erkennbaren Bezug zum kulturellen Leben der Stadt aufweist und von besonderem öffentlichem Interesse ist. Über die Entscheidung befindet der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur.“
- b) Ergänzung in Ziffer 5 (Antragsverfahren):
Absatz 1 wird ergänzt um folgenden Passus:
„Die Ausschreibung der Fördermittel erfolgt jährlich im ersten Quartal, vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe. Die Ausschreibung ist öffentlich bekannt zu machen. Die Antragsfrist wird für jede Ausschreibung klar kommuniziert.“
- c) Beauftragung der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderte Richtlinie bis spätestens 31.07.2025 zur Anwendung zu bringen und öffentlich über die geänderten Förderbedingungen zu informieren.
Begründung:
Die vorgeschlagenen Änderungen schaffen neue Zugänge zur städtischen Kulturförderung und stärken damit die kulturelle Teilhabe in Porta Westfalica. Durch die Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen auch Antragsteller ohne Sitz in Porta zu fördern, wird der gewachsene Veranstaltungsrealität Rechnung getragen. Veranstaltungen, die seit Jahren in Porta Westfalica stattfinden, aber von auswärtigen Trägern organisiert werden, können so künftig berücksichtigt werden – sofern ein klarer Bezug zum kulturellen Leben der Stadt besteht.
Die jährliche öffentliche Ausschreibung der Fördermittel erhöht die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit des Verfahrens. Damit wird die Kulturförderung transparenter und nachvollziehbarer gestaltet. Gleichzeitig eröffnet sie die Chance, neue Akteurinnen und Akteure sowie innovative Formate für Porta Westfalica zu gewinnen.
Die Anpassung der Richtlinie trägt somit dazu bei, die kulturelle Vielfalt langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln – im Sinne einer lebendigen, offenen und inklusiven Stadtgesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kunze Susanne Korff
(Sachkundiger Bürger) (Sachkundige Bürgerin)