Grundsteuer-Rechner

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Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Grundsteuerbelastung für 2025

Ab dem 01.01.2025 treten neue Regelungen für die Grundsteuer in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde für die Grundsteuer B die Möglichkeit zur Einführung differenzierter Hebesätze geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Trennung zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken (Gewerbe), was eine differenzierte Steuerbelastung zur Folge hat. Diese neue Regelung wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen, um den Kommunen einen größeren Handlungsspielraum zu ermöglichen.

Im Juni 2024 haben wir uns klar gegen „Steuererhöhungen durch die Hintertür“ ausgesprochen – ein Standpunkt, den wir nach wie vor ernst nehmen. Doch die im September 2024 durch den Kämmerer offenbarten dramatischen Gewerbesteuerausfälle in zweistelliger Millionenhöhe haben uns vor eine harte Realität gestellt. Diese Entwicklungen erforderten eine intensive, kontroverse Diskussion innerhalb unserer Fraktion. Nach sorgfältigem Abwägen haben wir uns letztlich dazu entschlossen, der Einführung differenzierter Hebesätze gemäß Variante A zuzustimmen.

Unsere Entscheidung fiel uns nicht leicht, doch sie ist Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl und der Zukunft unserer Stadt. Ein Verzicht auf aufkommensneutrale Einnahmen in Höhe von rund 2 Millionen Euro aus der Grundsteuer hätte bedeutet, die Finanzierung essenzieller Infrastrukturprojekte und freiwilliger Leistungen massiv zu gefährden. Angesichts der bestehenden Defizite, insbesondere durch die Gewerbesteuereinbrüche, wäre dies weder nachhaltig noch sozial gerecht gewesen.

Was bedeutet das für Sie?

Die aufkommensneutralen Hebesätze wurden am 16. Dezember 2024 im Rat der Stadt Porta Westfalica verabschiedet und können nun von den Bürgern und Unternehmen zur Berechnung ihrer Grundsteuer verwendet werden. Diese aufkommensneutralen Hebesätze stellen sicher, dass das Steueraufkommen der einzelnen Kommune insgesamt weder steigt noch fällt, sondern im Wesentlichen auf dem bisherigen Niveau bleibt.

Hebesätze ab 01.01.2025:

  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 301%
  • Grundsteuer B (Wohngrundstücke): 649%
  • Grundsteuer B (Nichtwohngrundstücke): 1125%

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Steuerbelastung

Wer bereits jetzt wissen möchte, wie hoch die Grundsteuerbelastung im Jahr 2025 sein wird, kann dies ganz einfach auf unserer Homepage berechnen lassen. Geben Sie hierzu lediglich den neuen Grundsteuermessbetrag, der Ihnen vom Finanzamt mitgeteilt wurde, in den Grundsteuer-Rechner ein. Schon erhalten Sie Ihre voraussichtliche Steuerlast für das kommende Jahr.

So funktioniert der Rechner:

  1. Klicken Sie auf den Grundsteuer-Rechner (bitte weiter nach unten scrollen ⏬️!)
  2. Geben Sie den neuen Grundsteuermessbetrag ein, der Ihnen vom Finanzamt zugesendet wurde.
  3. Der Rechner zeigt Ihnen die voraussichtliche Grundsteuerbelastung für 2025 (Für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke).

Die Aufteilung der Hebesätze

Dabei handelt es sich um die Splittung der Hebesätze zur Grundsteuer B für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke. Diese Option wurde den nordrhein-westfälischen Kommunen durch ein Landesgesetz eingeführt, um ihnen mehr Handlungsspielraum im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung zu ermöglichen.

Grundstücksarten im Detail:

  • Wohngrundstücke (649%):
    • Einfamilienhäuser
    • Zweifamilienhäuser
    • Mietwohngrundstücke
    • Wohnungseigentum
    • Teileigentum

 

  • Nichtwohngrundstücke (1125%):
    • Geschäftsgrundstücke
    • Gemischt genutzte Grundstücke
    • Sonstige bebaute Grundstücke
    • Unbebaute Grundstücke